Ex-ORF-Chef Roland Weißmann zieht gegen seinen früheren Arbeitgeber vor Gericht – und nennt dabei ein brisantes Motiv.
Roland Weißmann, der ehemalige Generaldirektor des ORF, hat rechtliche Schritte gegen seinen früheren Arbeitgeber eingeleitet. Am Dienstag wurde beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eine entsprechende Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingebracht.
Gegenstand des Verfahrens ist die Kündigung von Weißmanns Angestelltenverhältnis in seiner Funktion als Chefproducer Fernsehen – eine Kündigung, die im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden privater Chatverläufe mit einer Mitarbeiterin ausgesprochen wurde. Weißmann bestreitet die Rechtswirksamkeit dieser Kündigung und sieht hinter dem Schritt ein unzulässiges Motiv.
Inhalt 1:
Weißmanns Argumente
In der Klageschrift führt er aus, dass der eigentliche Beweggrund für die Kündigung seine Forderung nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Zuge seines Rücktritts als Generaldirektor gewesen sei. Für den Fall, dass das Gericht dieser Anfechtung nicht stattgibt, bringt Weißmann ein weiteres rechtliches Argument ins Spiel: Die Kündigung verstoße gegen die guten Sitten.
Das Kündigungsschreiben ist auf den 17. April 2026 datiert und wurde Weißmann laut Klage am 22. April zugestellt. Das Dienstverhältnis soll demnach mit 31. Jänner 2027 enden. Der ORF hat vom Gericht inzwischen eine Frist für eine schriftliche Stellungnahme erhalten.
Inhalt 2:
Verhandlung im August
Die erste vorbereitende Verhandlung ist für den 11. August 2026 angesetzt und findet von 13 bis 14 Uhr im Saal 25 des Arbeits- und Sozialgerichts Wien statt. Einvernahmen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen – zunächst sollen die Sach- und Rechtslage mit den Parteien erörtert und die weiteren Verfahrensschritte festgelegt werden.