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KEIN AUFSCHUB

Coronabedingte Kreditstundungen sind ausgelaufen

KREDIT_GELD
(FOTO: iStock)

Kreditnehmer, die wegen der Coronapandemie Stundungen bis 31.Jänner vereinbart hatten, sollten sich mit ihren Banken zusammensetzen und bei Bedarf über neue Regelungen sprechen.

Mit Ende Jänner ist die Corona-bedingte Kreditstundung ausgelaufen. Die Banken garantieren Kreditnehmern, Rückzahlungen weiterhin entgegenkommend zu regeln. Sogar Sozialmininster Anschober will die Situation genauer betrachten. Der VKI ist im Gerichtsverfahren mit Finanzinstituten um die Zinszahlungen.

Aufgrund der Coronakrise bis zum 31. Jänner 2021 gesetzlich verlängerte Frist für Kreditstundungen ist ausgelaufen. Die Regelung sollte Kreditnehmern helfen, die laufende Raten wegen Gehaltsverlusten wegen der Pandemie nicht mehr bezahlen konnten. Die Kreditanstalten und Banken hätten „breit signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen“, erklärt das Sozialministerium mit. Wie trend.at berichtet, versprach Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober eine Rückendeckung.

Grundsätzlich sah das bereits ausgelaufenen Gesetz die Stundung aller Zahlungen, die im Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 fällig geworden wären, um jeweils zehn Monate vor. Hinzu kommt, dass die Banken keine Kredite bis zum Ablauf der Stundung kündigen dürften.

Laut Sozialministerium gilt das Kündigungsverbot für den gesamten Stundungszeitraum und somit bis zur Ablauffrist der Stundung für die letzte gestundete Rate. Wurde einem Kreditnehmer die Rate vom Jänner 2021 gestundet, endet der Kündigungsschutz zehn Monate später, das heißt erst im November 2021.