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AB FEBRUAR

Das ist der knallharte Corona-Strafen-Katalog

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(FOTOS: iStockphotos)

Ab Februar werden aufgrund der Omikron-Welle die Corona-Strafen erhöht. Doch auch jetzt schon sind Verstöße sehr teuer. Hier ein Überblick über den Strafen-Katalog.

Für Corona-Skeptiker und Leugner wird es ab Februar ziemlich ungemütlich. Wie die „Heute“ berichtet, sind saftige Strafen bei Regelverstößen vorgesehen. So soll es etwa bei groben Vergehen sogar zu temporären Betretungsverboten kommen. Die Regierung hat zudem die Strafen angesichts der Omikron-Welle deutlich angehoben. So können Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, sogar komplett gesperrt werden. Hier ein Überblick über den Corona-Strafen-Katalog.

Neue Corona-Bestimmungen der Regierung
Am gestrigen Dreikönigs-Tag präsentierte die Bundesregierung die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen. Der Lockdown für Ungeimpfte gilt weiterhin. Ab Dienstag kommt eine Maskenpflicht im Freien hinzu, sofern kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Der Grüne Pass ist nur noch sechs Monate gültig, um so die Booster-Impfungen voranzutreiben. Und wie sieht es mit dem Aktuellen Strafen-Katalog aus?

Missachtung der Maskenpflicht: 90 Euro
Wer sich nicht an die Maskentragepflicht hält, muss mit einer Anzeige von der Polizei rechnen. Alternativ können die Beamten jedoch auch ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro einheben. Noch härter sind die Strafen bei Quarantäneverstößen: Hier können zwischen 145 Euro und theoretisch bis zu 3,6 Millionen Euro fällig!

Alle Quarantäne-Bestimmungen
Wer gegen seine Quarantäneauflagen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese werden in der Regel mit 145-1.450 Euro geahndet. Allerdings kann es auch wesentlich teurer werden, wenn man damit andere Menschen gefährdet (§§ 178 und 179, Strafgesetzbuch)! Bei einer tatsächlichen Gefährdung kann man sich sogar bis zu 3 Jahre Knast einhandeln.

Wer „nur“ fahrlässig handelt, kann immerhin noch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder ersatzweise eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bekommen. Der Tagessatz richtet sich laut Ministerien nach den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen und muss mindestens vier Euro sowie darf maximal 5.000 Euro betragen. Im schlimmsten Fall können dabei also rein theoretisch bis zu 3,6 Millionen Euro an Strafen fällig werden.

Weitere Strafen
Wer eine 2G-Kontrolle verweigert, oder die Ausgangssperre – also den Lockdown für Ungeimpfte – ignoriert, blecht bis zu 1.450 Euro. Wer trotz fehlendem 2G-Nachweis in ein Geschäft geht und erwischt wird, muss 500 Euro Strafe zahlen. Die Betreiber, die nicht kontrolliert haben bis zu 3.600 Euro pro Verstoß. Gleiches gilt bei der 3G-Regel im Job: Arbeitnehmer zahlen 500 Euro Strafe, Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

Quellen und Links: