Trotz schwerer Schizophrenie landete ein Student im regulären Haftvollzug statt in psychiatrischer Betreuung. Drei Wochen später war er tot.
Ein 23-jähriger Wiener Student nahm sich am 10. Mai 2025 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt das Leben, nachdem er dort trotz schwerer psychischer Erkrankung im regulären Haftvollzug untergebracht worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung, da der junge Mann nicht in einer geeigneten psychiatrischen Einrichtung untergebracht wurde.
Die Kritik an österreichischen Gefängnissen verschärft sich nach dem Todesfall in Hirtenberg weiter. Nun rückt der Fall eines jungen Wieners in den Fokus, der seit dem 21. April 2025 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft saß.
Der 23-jährige Student hatte eine umfangreiche Krankenakte. Eine renommierte Wiener Psychotherapeutin diagnostizierte bereits während seiner Schulzeit ADHS. Thomas‘ (Name geändert) Gesundheitszustand verschlechterte sich offenbar durch Alkohol- und Drogenkonsum erheblich. Er entwickelte Symptome wie Realitätsverlust, Wahnvorstellungen und Verfolgungsängste. Sein Vater beschreibt: „Mein Sohn hat in seinem Kopf bis zu fünf Stimmen gleichzeitig gehört. Wenn er Taten gesetzt hat, dann war er nicht er selbst.“
Im Februar des Vorjahres kam es vermehrt zu Zwischenfällen – von Drohungen gegen seine Mutter bis hin zu Sachbeschädigungen an Polizeifahrzeugen. Mehrfach erfolgte eine stationäre Aufnahme im Risikozimmer der Psychiatrie der Klinik Wien-Landstraße. Aufgrund seiner psychotischen Störung erhielt er Medikamente. Nach Eskalationen am 17. und 18. April 2025 – zunächst in der Wohnung seiner Mutter, dann in einem Einkaufszentrum – wurde er festgenommen.
Fatale Unterbringung
Laut Aktenlage bestanden erhebliche Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten. Dennoch erfolgte weder eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum noch auf der Krankenstation, wie es die Strafprozessordnung vorsieht. Stattdessen teilte er sich einen Haftraum mit zwei weiteren Untersuchungshäftlingen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde beauftragt, und Thomas suchte während seiner Untersuchungshaft mehrfach den Psychiatrischen Dienst auf. Die Eltern äußerten wiederholt gravierende Bedenken bezüglich seiner Unterbringung im Normalvollzug. „Sie haben mit aller Deutlichkeit auf die dringend notwendige Überstellung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum hingewiesen, aber es wurde nichts getan“, heißt es im Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss, den der Vater gemeinsam mit Rechtsanwalt Sebastian Lesigang eingebracht hat. Drei Wochen vergingen ohne Maßnahmen.
Bei einem Besuch am 7. Mai 2025 sagte der an Schizophrenie leidende junge Mann zu seiner Mutter: „Ich halt das nicht mehr aus. Bitte helft mir. Diese Stimmen halte ich nicht mehr aus.“ Zwei Tage später war Thomas tot. In der Nacht zum 10. Mai 2025 nahm er sich in seiner Zelle das Leben, unbemerkt von seinen Mitinsassen.
Laufende Ermittlungen
„Die Nachricht vom Suizid hat mich getroffen wie ein Blitz“, erklärte der Vater von Thomas im Gespräch mit der „Krone“ vergangene Woche. „Das war nicht mein Sohn, sondern eine oder mehrere der Stimmen in seinem Kopf, die zu stark geworden sind.“ Er ist überzeugt, dass der Tod seines ältesten Kindes vermeidbar gewesen wäre. Sein Anwalt geht von „grob fahrlässiger oder schuldhafter Handlung von Justizbeamten aus“, da diese weder die eindeutige Krankengeschichte noch die E-Mails der Eltern ernst genommen hätten.
Die toxikologische Analyse bei der Obduktion ergab, dass sich in Thomas‘ Blut außer einem Schlafmittel keine Spuren von Medikamenten fanden, die er dringend benötigt hätte. „Bei einem der Besuche hat er mir erzählt, dass das Schlafmittel gegen zwei Uhr früh seine Wirkung verliere.“ Vermutlich war dies genau der Zeitpunkt, an dem der Student an jenem Samstag keinen Ausweg mehr sah.
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten führt Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung – derzeit noch gegen Unbekannt. Auch die Volksanwaltschaft bestätigte bereits in bestimmten Bereichen ein Organisationsverschulden. „Ich habe im Oktober nach dem Informationsfreiheitsgesetz um Akteneinsicht in den internen Untersuchungsakt des Justizministeriums ersucht. Bis heute warten wir auf diese“, erklärt Anwalt Lesigang. Thomas‘ Eltern hoffen auf vollständige Aufklärung: „Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass er in den Normalverzug gekommen ist.“
Das Justizministerium betont, sich der hohen Verantwortung für Menschen im Freiheitsentzug bewusst zu sein. Suizidprävention im Strafvollzug habe höchste Priorität, jeder Todesfall in Haft sei bedrückend.
„Ob im konkreten Fall ein schuldhaftes beziehungsweise rechtswidriges Verhalten durch Organe der Justiz gesetzt wurde, ist aktuell Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und wird intern geprüft. Ebenso wurden Amtshaftungsansprüche geltend gemacht, die derzeit von der Finanzprokuratur geprüft werden“, erklärt Justizsprecherin Sina Bründler.