In einer kürzlich getroffenen Entscheidung hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Unzulässigkeit einer Preisänderungsklausel bestätigt, die der österreichische Stromkonzern Verbund AG im Mai 2022 zur Durchführung einer Preiserhöhung genutzt hat.
Das OLG Wien hat mit seiner Entscheidung die Urteilsfindung des Handelsgerichts Wien bestätigt und somit die Rechtsgrundlage für die erhöhten Tarife, die die Verbund AG auf Grundlage der nun als unzulässig befundenen Klausel verrechnet hat, entzogen. Die Begründung für die Unzulässigkeit der Klausel wurde in der Gerichtsentscheidung nicht detailliert ausgeführt.
Auswirkungen der Unzulässigkeitserklärung
Die Unzulässigkeit der Preisänderungsklausel hat weitreichende Auswirkungen auf die erhöhten Tarife, die die Verbund AG seit Mai 2022 verrechnet hat. Da die Rechtsgrundlage für die Erhöhung nun entfallen ist, müssen nach Ansicht des Vereins für Konsumenteninformation die entsprechenden Erhöhungsbeträge zurückerstattet werden.
Der Verein für Konsumenteninformation, der sich für die Rechte der Verbraucher einsetzt, hat in Reaktion auf das Urteil des OLG gefordert, dass die erhöhten Beträge, die auf Basis der nun als unzulässig befundenen Klausel verrechnet wurden, an die Konsumenten zurückerstattet werden müssen.
Trotz der Entscheidung des OLG und der Forderung des Vereins für Konsumenteninformation ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Verbund AG auf die Entscheidung reagieren wird und ob die erhöhten Tarife tatsächlich zurückerstattet werden.
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