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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Dieser Bonus ist auch heuer wieder möglich!

GELD_MUENZEN
(FOTO: iStock)

In Österreich ist auch in diesem Jahr der beliebte Reparaturbonus in Höhe von bis zu 200 Euro für Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Diese vom Klimaministerium unterstützte Initiative fördert die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern in privaten Haushalten. Der kürzlich erweiterte Bonus umfasst nun auch herkömmliche Fahrräder.

Das für den Reparaturbonus im Jahr 2023 verfügbare Budget beträgt insgesamt 230 Millionen Euro. Davon stammen 130 Millionen Euro aus einem EU-Förderprogramm. Zusätzlich hat der Bund 124 Millionen Euro bereitgestellt, um den Bonus möglicherweise bis Ende 2025 fortzuführen. Da derzeit noch rund 100 Millionen Euro im Budget verbleiben, soll die Förderung weiterhin gesichert sein.

Smartphones bleiben Spitzenreiter: Besonders häufig wird der Reparaturbonus für die Instandsetzung von Smartphones genutzt – bislang wurden 210.000 Bons genehmigt. Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler mit 60.000 Bons und Waschmaschinen mit 58.000 Bons folgen in der Rangliste. Die Erweiterung des Bonusprogramms im September 2024 auf herkömmliche Fahrräder führte zu einer erhöhten Nachfrage, wodurch es im Herbst zu längeren Wartezeiten in den Werkstätten kam.

Einfache Abwicklung der Beantragung

Die Beantragung des Reparaturbonus ist einfach: Interessierte können den Bonus online über ein dafür vorgesehenes Portal beantragen und ihn anschließend bei einem Partnerbetrieb einlösen. Der Betrag wird direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Diese Vorgehensweise wurde eingeführt, um Missbrauch zu verhindern und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Ein Bon deckt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Maximum von 200 Euro. Nach drei Wochen kann ein weiterer Bon beantragt werden, was Mehrfachanträge pro Person ermöglicht.

Zukunft des Programms ungewiss: Obwohl die Förderung für 2025 in Aussicht steht, bleibt unklar, ob der Bonus auch nach diesem Jahr fortgeführt wird. Das Budget könnte bei anhaltend hoher Nachfrage bis Ende 2025 aufgebraucht sein, doch über mögliche Anpassungen nach 2025 ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Fortführung ab 2026 hängt von weiteren budgetären Planungen ab.