Ein Gastronom mit Kampfsport-Vergangenheit, ein verletzter Jugendlicher – und ein Instagram-Profil, das den Fall neu aufrollte.
Ein 38-jähriger Gastronom mit Vergangenheit im Kampfsport ist am Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, einem damals 17-jährigen Lokalgast das Jochbein gebrochen und drei Zähne ausgeschlagen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verurteilte vollständige Berufung anmeldete.
Die Tat soll sich in der Nacht auf den 8. Juni 2025 im Untergeschoß eines Lokals am Flötzersteig in Wien-Penzing zugetragen haben. Der Jugendliche befand sich dort gemeinsam mit Freunden, um den Geburtstag einer Bekannten zu feiern. Als das Lokal gegen 2.00 Uhr in der Früh schloss, forderte der Angeklagte die Gruppe auf, ruhiger zu sein – woraufhin ein Streit entbrannte.
Der Jugendliche gab an, der 38-Jährige habe ihn unvermittelt mit einem Tritt in die Rippen und anschließenden Faustschlägen ins Gesicht attackiert. „Als ich am Boden lag, ist er noch auf mich draufgegangen“, schilderte der mittlerweile 18-Jährige. Körperlich habe er sich von den Verletzungen erholt, fühle sich jedoch in der Nacht nach wie vor unwohl.
Unglaubwürdige Verteidigung
Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig und behauptete, ein ihm unbekannter Mann sei für die Verletzungen des Jugendlichen verantwortlich. Die Richterin schenkte dieser Darstellung keinen Glauben und bezeichnete sie als „völlig unglaubwürdig“. Die Zeugenaussagen hingegen bewertete sie als „sehr authentisch und glaubwürdig“.
Das Opfer, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Lian Kanzler, erhielt einen Schadenersatz von 6.000 Euro zugesprochen. Bemerkenswert ist der Weg, der zur Wiederaufnahme des Verfahrens führte: Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt, bis Freunde des Opfers das Instagram-Profil des Angeklagten ausfindig machten, auf dem dieser seine Erfolge im Kampfsport dokumentiert hatte. Auf dieser Grundlage wurde ein Fortführungsantrag gestellt, dem das Gericht stattgab.
Empörung im Gerichtssaal
Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit sichtbarer Empörung und unterbrach die Urteilsbegründung mit lautstarken Einwänden. Die Richterin mahnte ihn zur Ruhe.
Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.