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Ermittlungen: Nationalrat hebt Immunität von Herbert Kickl auf

FOTO: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK
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Der österreichische Nationalrat hat die Immunität von mehreren FPÖ-Politikern aufgehoben, darunter Parteichef Herbert Kickl sowie die Abgeordneten Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth. Für diesen Schritt stimmten alle Fraktionen, außer der FPÖ selbst.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) plant wegen des Verdachts auf Falschaussage im Untersuchungsausschuss zum „rot-blauen Machtmissbrauch“ Ermittlungen gegen Herbert Kickl. Der Vorwurf hängt mit Aussagen zu Inseraten der FPÖ und der Werbeagentur Ideenschmiede zusammen.

Weitere politische Entwicklungen

In einem parallelen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen Graf, Stefan und Nemeth wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, im Zusammenhang mit einem Lied, das bei einer Beerdigung gesungen wurde und das auch von der nationalsozialistischen Schutzstaffel (SS) genutzt worden sein soll.

Christian Ragger von der FPÖ argumentierte gegen die Aufhebung der Immunität für Kickl. Er erklärte, dass dieser seine Aussagen als Klubobmann gemacht habe, was ihn schütze. Wendelin Mölzer, ebenfalls von der FPÖ, kritisierte die Ermittlungen gegen die Abgeordneten Graf, Stefan und Nemeth und betonte, dass das gesungene Lied viele Versionen habe, deren Ursprünge unterschiedlich seien.

Die Rolle des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz in diesem Prozess wurde ebenfalls thematisiert. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl warf ihm vor, Auslieferungsanträge absichtlich verzögert zu haben, was Rosenkranz bestritt.

Der Nationalrat verabschiedete eine Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst um 3,5 Prozent für das Jahr 2025. Dies geschah trotz der Bedenken der NEOS, die angesichts einer geschätzten Inflation von 3,8 Prozent die Erhöhung als zu großzügig bewerteten. Parallel dazu wurde eine Nulllohnrunde für die Bundespolitik beschlossen. Hierbei forderte die FPÖ erfolglos eine Ausweitung auf Landespolitiker und Manager in staatsnahen Betrieben.

Neue gesetzliche Regelungen zur Handysicherstellung wurden ebenfalls beschlossen. Eine richterliche Genehmigung wird nun vorausgesetzt, bevor die Staatsanwaltschaft Einblick nehmen kann. Darüber hinaus wurden Änderungen der Strafprozessordnung umgesetzt, um den Opfern in Strafverfahren bessere Rechte zu gewähren, darunter die Möglichkeit, gegen die Rücklegung einer Anzeige Einspruch zu erheben. Zudem wird die Prozessbegleitung für minderjährige Zeugen von Gewalt ausgebaut.