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Behördenversagen

Fehlerhafte AMS-Beratung: Entstanden dadurch 38.000 Euro Schulden?

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FOTO: AMS, iStock

Ein psychisch erkrankter Mann mit Behindertenstatus geriet durch behördliche Versäumnisse in eine existenzbedrohende Lage. Andreas H. wurde im März 2023 von seinem Arbeitgeber gekündigt. Da er als begünstigter Behinderter gilt, musste das Sozialministerium-Service (SMS) dieser Kündigung zustimmen – ein Verfahren, das gesetzlich maximal sechs Monate dauern sollte.

Tatsächlich zog sich die Entscheidung des SMS über 15 Monate hin. In dieser Zeit erhielt Andreas H. weiterhin sein Gehalt vom früheren Arbeitgeber. Als das Ministerium die Kündigung schließlich genehmigte, forderte der Arbeitgeber die in der Zwischenzeit gezahlten 38.000 Euro zurück. Gleichzeitig stand Andreas H. ohne Arbeitslosengeld da, weil das AMS Niederösterreich ihn nicht über die Möglichkeit einer vorsorglichen Anmeldung informiert hatte.

Scharfe Kritik

Die Volksanwaltschaft (unabhängige Kontrollinstanz für die öffentliche Verwaltung) kritisierte in einer Aussendung dieses Vorgehen scharf. Volksanwalt Bernhard Achitz betonte: „Das AMS hätte Herrn H. auf die möglichen Folgen aufmerksam machen müssen und seinen Antrag auf Arbeitslosengeld vorsorglich annehmen müssen. Dann wäre nichts passiert, und H. wäre abgesichert gewesen!“

AMS lenkt ein

Nach Intervention der Volksanwaltschaft lenkte das AMS ein. Die Behörde räumte ein, dass unklar sei, ob Andreas H. ausreichend beraten worden war, und erklärte sich bereit, seinen Antrag auf Arbeitslosengeld rückwirkend anzuerkennen. Das AMS bedauerte die entstandenen finanziellen Schwierigkeiten und kündigte an, den Fall zum Anlass für Verbesserungen zu nehmen.

Achitz begrüßte diese späte Einsicht, unterstrich jedoch, dass solche Fehler grundsätzlich vermeidbar gewesen wären.

Hintergrund und Maßnahmen

Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt bei Kündigungen von begünstigten Behinderten besondere Verfahrensschritte vor. In der Praxis werden etwa 80 Prozent dieser Fälle durch Vergleiche gelöst, während die übrigen Verfahren normalerweise innerhalb der gesetzlichen Frist abgeschlossen werden.

Im Fall von Andreas H. kam es zu einer außergewöhnlich langen Verzögerung. Das AMS plant nun konkrete organisatorische Verbesserungen bei der Beratung und will interne Abläufe standardisieren, insbesondere bei der Information über vorsorgliche Anmeldungen zum Arbeitslosengeld für Menschen mit Behindertenstatus.