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STEUERREFORM

Fette Summe: So viel müssen E-Autofahrer jetzt zahlen

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(Foto: iStock)

Österreichs Regierung dehnt die Kfz-Steuer auf Elektroautos aus. Besitzer sehen sich nun mit deutlichen Mehrkosten konfrontiert.

Die neue Bundesregierung in Wien hat beschlossen, die motorbezogene Versicherungssteuer nun auch auf Elektroautos auszuweiten, was für deren Besitzer erhebliche Mehrkosten bedeutet. Diese Steuer, die sich bisher nach Motorleistung und CO2-Ausstoß von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren richtete, betrifft nun auch Elektrofahrzeuge. Die zusätzlichen Kosten für E-Auto-Besitzer könnten je nach Leistung und Gewicht zwischen 70 und über 2.000 Euro jährlich variieren, wobei der ÖAMTC prognostiziert, dass viele Fahrzeuge eher im unteren Bereich der Skala liegen werden. Dies liegt daran, dass Elektromobilität zunehmend in leistungsschwächeren und leichteren Fahrzeugsegmenten Einzug hält.

Von der neuen Steuer sind sowohl bestehende als auch neu zugelassene Elektrofahrzeuge betroffen. Der ÖAMTC und die Automobilclubs „Standard“ und „Presse“ haben einige Berechnungsbeispiele vorgestellt: Für einen Skoda Enyaq, ein Mittelklasse-Elektrofahrzeug, werden jährlich zusätzliche 480 Euro fällig. Der BMW i4 kostet im Median rund 530 Euro mehr, während für ein Tesla Y im Schnitt etwa 950 Euro anfallen. Der BYD Seal wird um 813 Euro teurer, der kleinere BYD Dolphin um 242 Euro.

Steuerberechnung

Ein VW ID.3 Pro, vergleichbar mit einem VW Golf, wird mit 42,85 Euro monatlich besteuert, was jährlich 514,20 Euro entspricht. Diese Summe ähnelt der Steuerlast eines VW Golf Sport TSI. Die Steuerberechnung sieht vor, dass die Leistung eines Elektro-Pkw um 45 Kilowatt reduziert wird. Für die ersten 35 Kilowatt werden 0,25 Euro pro kW berechnet, für die nächsten 25 Kilowatt 0,35 Euro, und für jedes weitere Kilowatt 0,45 Euro. Zur Berechnung wird die Dauerleistung des Elektromotors herangezogen, nicht die Spitzenleistung. Bei einem VW ID.3 Pro beträgt die Dauerleistung 70 kW.

Auch das Gewicht des Fahrzeugs wird besteuert, wobei das Fahrzeuggewicht um 900 Kilogramm verringert wird. Für die ersten 500 Kilogramm werden 0,015 Euro pro Kilogramm berechnet, für die nächsten 700 Kilogramm 0,030 Euro, und für jedes weitere Kilogramm 0,045 Euro. ÖAMTC-Verkehrsexperte Martin Grasslober fordert, dass die Steuerkosten bereits beim Kauf transparent gemacht werden. Er betont: „Wenn man sich erst beim Abschluss der Versicherung damit befasst, wie viel man letztlich zahlen muss, ist es zu spät.“

Neue Berechnungsformel

Grasslober hebt hervor, dass die neue Berechnungsformel für E-Autos auf Eigengewicht und Leistung im Zulassungsschein basiert. Es gab Fälle von Fehleintragungen bei der Dauerleistung, weshalb der ÖAMTC die Hersteller kontaktiert hat. Auch bei Plug-In-Hybriden gibt es Verschärfungen bei der Steuerberechnung. Die Steuerlast steigt für viele bestehende Plug-In-Hybride, weshalb der ÖAMTC empfiehlt, die steuerliche Belastung vor dem Kauf zu prüfen. „Zwar hat die Politik dies in der Besteuerung berücksichtigt, dennoch empfiehlt der Club auch hier, die zu erwartende Belastung vor dem Autokauf zu prüfen.“

Für E-Motorräder soll ebenfalls eine motorbezogene Versicherungssteuer eingeführt werden, während E-Mopeds weiterhin von der Steuer ausgenommen bleiben.