Start News Chronik
„GESTALKT UND GENERVT“

Frau stach Toyboy Messer in Rücken, er will sie heiraten

(FOTO: iStockphoto)

Eine 40-Jährige stach auf ihre schlafende Bettbekanntschaft ein, weil dieser „genervt hat“. Beim Prozess wegen Mordversuchs plante das Opfer einen Heiratsantrag.

Eine flüchtige Bekanntschaft mit weitreichenden Folgen: Angelika S. wachte im Oktober 2020 eines Tages um 4 Uhr morgens auf, machte sich einen Kaffee und stach dann mit einem 10 Zentimeter langen Messer auf den schlafenden Johann F. ein, mit dem sie zuvor die Nacht verbracht hatte. Erschrocken wachte das 51-jährige Opfer auf und schrie „Bist du deppert“. Dann bemerkte er die blutende Wunde. Angelika verließ die Wohnung und rief die Polizei, die sie festnahm.

In Apotheke kennengelernt
Die beiden lernten sich erst kurz zuvor in einer Apotheke in Wien-Simmering kennen. Doch die Wahrnehmung von dem Treffen war bei den beiden höchst unterschiedlich: Er war sich sicher: „Sie warf ein Auge auf mich“. Sie behauptete hingegen: „Er stalkte mich und hing an mir wie eine Klette.“ Mit ihm geschlafen habe die 40-jährige „nur wegen meiner Sexsucht, Beziehung wollte ich mit ihm sicher keine“.

Und schließlich endete dieser One-Night-Stand sogar mit einem Mordversuch – Das jedenfalls wird der Angeklagten am Donnerstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen vorgeworfen. Ich Anwalt bestritt die Tötungsabsicht: „Sie wollte ihm nur einen Denkzettel verpassen, stach nur leicht zu.“

Böser Brief und beinahe ein Heiratsantrag
Doch ein Brief aus der Justizanstalt, den Angelika S. dort in ihrer U-Haftzelle geschrieben haben soll, wurde ihr schlussendlich zum Verhängnis. In diesem stand [Anm. wortwörtlich übernommen]: „Wehn jemand meine Tochter belestigt ist normal das ich diesen Dreck Töde.“

Trotzdem wollte das Opfer im Gerichtssaal um ihre Hand anhalten, bekam aber im letzten Moment kalte Füße. Der Gutachter hatte die Angeklagte untersucht und empfahl eine Unterbringung in einer Anstalt. Die Geschworenen stimmten dem zu. Mit 5:3 entschieden sie auf Mordversuch. Das Urteil: 13 Jahre Haft und eine Einweisung. Der Anwalt der 40-Jährigen legte umgehend eine Nichtigkeitsbeschwerde ein – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Quellen und Links: