Start News Chronik
Silvester

Freunde nach Pyro-Unfall mit zwei Toten verurteilt

(FOTO: Zoll Deutschland)
(FOTO: Zoll Deutschland)

Vor fast zwölf Monaten wurde das Silvesterfeuerwerk in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) zur Tragödie. Zwei junge Männer starben durch die Explosion einer Kugelbombe. Nun stehen ihre Freunde vor Gericht. Sie waren beim Kauf und der Zündung der illegalen Pyrotechnik beteiligt. Die juristische Aufarbeitung des Falls endet mit bedingten Haftstrafen.

Die Silvesterparty 2022 sollte ein krönender Abschluss des Jahres für eine Gruppe junger Niederösterreicher werden. Sie planten, mit einem spektakulären Feuerwerk in das neue Jahr zu starten. Dafür besorgten sie sich in Tschechien zwei Kugelbomben – Pyrotechnik, die in Österreich verboten ist.

Vier Angeklagte

Doch die Feierlaune verwandelte sich in eine Tragödie. Bei der Zündung der zweiten Kugelbombe kam es zu einer verheerenden Explosion. Zwei 18-jährige Mitglieder der Gruppe starben – einer sofort, der andere einige Tage später im Krankenhaus. Ein junger Mann, der sich zur Zeit der Explosion in der Nähe aufhielt, erinnert sich: „Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht.“

Die juristische Aufarbeitung des Falls begann vor zwei Monaten in Wiener Neustadt. Vier junge Erwachsene, zwei Frauen und zwei Männer, mussten sich vor Gericht verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, durch grobe Fahrlässigkeit für den Tod ihrer beiden Freunde verantwortlich zu sein. Zudem wurden sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, da auch sie bei der Explosion schwer verletzt wurden.

Wien: 13-Jähriger durch Rakete schwer verletzt

Bedingte Haftstrafen

Die beiden Frauen wurden bereits am ersten Prozesstag freigesprochen. Sie waren weder am Kauf noch an der Zündung der Kugelbombe beteiligt. Die Verhandlung gegen die beiden Männer wurde vertagt. Der Anwalt der Angeklagten argumentierte, dass die Geschehnisse als „Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung“ einzustufen seien und verwies auf eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Doch die Richterin folgte dieser Argumentation nicht. Am zweiten Prozesstag fielen die Urteile: Der 20-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten, der 18-Jährige eine von sechs Monaten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.