Plötzliches Aus für eine Gärtnerei in Oberösterreich: Kunden, die Grabpflege im Voraus bezahlten, stehen nun vor leeren Versprechungen und verlorenen Gebühren.
Ende April erhielten Kunden einer Gärtnerei im oberösterreichischen Bezirk Linz-Land überraschende Nachrichten: Das Unternehmen meldete seine Zahlungsunfähigkeit und informierte über die sofortige Betriebseinstellung. Auf der Webseite des Betriebs war noch bis vor Kurzem zu lesen: „Mit unserem Fachwissen und unserer Arbeitskraft möchten wir Sie auf den Friedhöfen Ansfelden, Asten und Sankt Florian gerne unterstützen.“ Diese Dienstleistungen werden nun nicht mehr erbracht.
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Betroffene Kunden
Besonders betroffen sind jene Kunden, die bereits Jahresgebühren für die Grabpflege im Voraus entrichtet hatten. Die Arbeiterkammer (gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich) warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor derartigen Vorauszahlungen.
Rechtliche Situation
Für die betroffenen Kunden gibt es leider nur begrenzte Möglichkeiten, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Arbeiterkammer informiert, dass Forderungen zwar beim Masseverwalter angemeldet werden können, allerdings ist eine vollständige Rückerstattung unwahrscheinlich. In Insolvenzverfahren erhalten Gläubiger typischerweise nur einen geringen Prozentsatz ihrer Ansprüche zurück, wenn überhaupt.
Alternative Anbieter
In der Region Linz-Land reagieren bereits andere Gewerbetreibende auf die entstandene Lücke. Mehrere lokale Floristen haben kurzfristig ihre Dienstleistungen im Bereich der Grabpflege ausgebaut. Die Nachfrage nach vertrauenswürdigen Anbietern in der Region ist seit Bekanntwerden der Insolvenz deutlich gestiegen. Gerade auf den betroffenen Friedhöfen in Ansfelden, Asten und Sankt Florian bemühen sich alternative Dienstleister, die entstandene Versorgungslücke zu schließen.
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