Ein Geschlechtseintrag-Wechsel vor Haftantritt löst behördliche Untersuchungen aus. Das Innenministerium zweifelt am psychiatrischen Gutachten und veranlasst Überprüfungen.
Der Fall eines Geschlechtseintrags-Wechsels vor Haftantritt beschäftigt nun mehrere Behörden. Das Innenministerium hat Zweifel am psychiatrischen Gutachten angemeldet und den Wiener Magistrat mit dessen Überprüfung beauftragt. Die Aussagen der betroffenen Person gegenüber der „Krone” legen nach Einschätzung des Ministeriums den Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens nahe, was strafrechtlich relevant wäre. Das Bundeskriminalamt ermittelt bereits wegen möglichen Sozialleistungsbetrugs.
Im Zentrum der behördlichen Untersuchungen steht ein Fall, über den zuerst die „Krone” berichtete: Eine Person, die als Walter P. vor Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe stand, ließ ihren Geschlechtseintrag ändern und tritt seither als Waltraud P. auf. Ziel war offenbar, die Strafe in einem Frauengefängnis zu verbüßen. Nach der Änderung erhielt die Person nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt, das einen früheren Pensionsantritt mit 61 statt 65 Jahren in Aussicht stellte.
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Rechtliche Einordnung
Rechtsexperte Helmut Graupner interpretiert die eingeleiteten Ermittlungen als Beleg für funktionierende rechtsstaatliche Kontrollmechanismen. „Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beurkundet das rechtliche Geschlecht, legt es aber nicht fest”, erläutert er. Eine etwaige Unrichtigkeit könne bewiesen und müsse von Behörden sowie Gerichten festgestellt werden. Entscheidend sei das „tatsächlich sozial gelebte Geschlecht”.
Graupner äußert angesichts der Aussagen von Waltraud P. Zweifel, dass die Person tatsächlich im weiblichen Geschlecht lebe. Zudem müsse untersucht werden, ob der begutachtende Psychiater fahrlässig oder vorsätzlich handelte und sich dadurch strafbar machte.
Die Pensionsversicherungsanstalt betont in einer Stellungnahme, dass zum Pensionsstichtag stets eine Prüfung aller Voraussetzungen – einschließlich der tatsächlichen Geschlechtsidentität – erfolgen müsse. Bei Zweifeln könne ein anderes Regelpensionsalter zur Anwendung kommen, was der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte entspreche.
Politische Reaktionen
Das SPÖ-geführte Sozialministerium bekräftigt diese Position: „In Fällen, in denen Zweifel an der maßgeblichen Einordnung bestehen, erfolgt eine individuelle Prüfung unter Berücksichtigung der einschlägigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung.” Eine Geschlechtsänderung hänge rechtlich nicht allein vom persönlichen Zugehörigkeitsempfinden ab, sondern erfordere eine Gesamtbetrachtung des individuellen Sachverhalts. Das Ministerium sieht keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen.
Auch das von der SPÖ geführte Justizministerium erachtet die bestehenden Regelungen zur Unterbringung von Verurteilten als ausreichend. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: „Die Unterbringung von Strafgefangenen ist immer eine Einzelfallentscheidung, die unter Abwägung aller Umstände individuell getroffen wird.” Die Vollzugsbehörden müssten für eine Unterbringung sorgen, „die den Schutz der Rechte aller Insassen und Insassinnen gleichermaßen im Blick hat.”
In der politischen Debatte nimmt die FPÖ eine klare Position ein und fordert umgehende gesetzliche Klarstellungen. Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ sehen hingegen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. „Es braucht keine neuen Gesetze, sondern akribische Überprüfungen, ob Geschlechtsumwandlungen ausschließlich den Zweck verfolgen, sich in anderen Bereichen widerrechtlich Vorteile zu verschaffen”, lautet die Position der Volkspartei unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen.
Die NEOS kündigten an, mögliche Nachschärfungen bei Verfahren und Regelungen zu prüfen, um „derartigen Missbrauch künftig zu verhindern”.
Die Grünen erklärten: „Im konkreten Fall handelt es sich offensichtlich um einen Missbrauch. Dieser gehört natürlich geahndet – die Behörden sind aufgerufen, entsprechende Schritte zu setzen.”
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