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CORONA

Haft oder 300 Euro Strafe für Zusammenleben mit Partner

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(FOTO: iStock)

Eine komische Strafe weitet sich österreichweit aus. Wer nicht beweisen kann, dass man mit Abstand zum Lebenspartner hält, muss eine saftige Strafe zahlen.

Ende 2020 erhielten mehrere Kärntner im Bezirk Hermagor Post von ihren Bezirkshauptmannschaften. Darin hieß es, dass sie gegen das Kontaktverbot verstoßen haben und nun satte 300 Euro Geldstrafe zahlen oder sechs Tage in Haft gehen sollen. Und das nur, weil sie mit einem infizierten Partner weiter im gemeinsamen Haushalt leben würden.

Die betroffenen Paare verstehen die Welt nicht mehr: Seit Jahren leben sie gemeinsam in ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Corona-Verstöße kontrolliert. Außerdem dürfte die angesteckte Person die Wohnung nicht verlassen – und ihre Partner dürften nirgends hin.

Laut dem Bericht der „Kleinen Zeitung“, erfolgte die Geldstrafe, weil der Partner der COVID-19-Infizierten, die gemeinsame Wohnung nicht verlassen hätte. Aber wohin eigentlich? Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen, das Hinziehen zu Freunden und Verwandten könnte diese einem Infizierungsrisiko aussetzen- und mit Beginn der Ausgangsbeschränkung um 20 Uhr müsste jeder Betroffene im eigenen Haushalt sein.

Nun will die Behörde Beweise, anstatt die Fälle einzustellen, heißt es im Bericht. Dies gilt für Betroffene, die den Sicherheitsabstand von zwei Metern in der eigenen Wohnung und alle anderen Corona-Schutzmaßnahmen befolgen würden. Komisch ist nur, dass ein Anwalt viele Betroffene vertritt und auf Einstellung der Straffe-Posse besteht. Von der Behörde hieße es aber, dass der Fall weiterverfolgt werden müsse, da es anderenfalls Amtsmissbrauch sei.