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Harter Lockdown für Ungeimpfte rechtlich möglich

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Während das Nachbarland Deutschland bereits plant, Ungeimpfte vor größere Einschränkungen zu stellen, wird dies in Österreich noch diskutiert. Rechtlich möglich wäre es jedenfalls.

Die deutsche Bundesregierung diskutiert derzeit einen Ausschluss von Ungeimpften von Gastronomie, Hotels, Großveranstaltungen und Indoor-Events, insofern die Neuinfektionszahlen im Herbst wieder steigen. Dies ist einem Bericht des Gesundheitsministers Jens Spahn zu entnehmen, berichtet die „FAZ“. Auch ein negativer Test könnte dann nicht ausreichend sein.

Lockdown nur für Ungeimpfte?
Auch ein Lockdown für Ungeimpfte wird in Deutschland bereits offen diskutiert. Bereits Anfang Juli sorgte der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) für Schlagzeilen, als er davon sprach, dass es keinen Lockdown für Geimpfte mehr geben solle. (KOSMO berichtete) Dies sei laut „Kurier“ auch in Österreich rechtlich möglich. „Verfassungsrechtlich ist es zulässig, zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren“, erklärte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz, Christoph Bezemek gegenüber dem Medium. Erforderlich wäre einzig, dies anhand von Daten plausibel zu erklären.

Laut derzeitigem Wissenstand gehen Virologen und medizinische Experten aus anderen Disziplinen davon aus, dass Ungeimpfte die vierte Welle im Herbst maßgeblich antreiben werden. Außerdem weiß man, dass Geimpfte zwar ebenfalls ansteckend sind – jedoch in einem viel geringeren Maße als Ungeimpfte. Auch die Krankheitsverläufe sind bei immunisierten Personen milder. Daten aus österreichischen Spitälern zeigen ferner, dass fast ausschließlich Ungeimpfte eine Betreuung im Krankenhaus benötigen.

„Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften verfassungsrechtlich geboten“
Sollte als vor dem Verfassungsgericht glaubhaft gemacht werden können, dass die Ungeimpften die Gesundheit der Gesamtbevölkerung in Gefahr bringen und es zu einem weiteren Lockdown kommt, dann „sei eine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften verfassungsrechtlich sogar geboten“, betonte der Rechtsexperte.

Und jene 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung, die sich in Umfragen als Impfskeptiker outen, wären genug, um das Gesundheitssystem lahmzulegen. Wenn dann wieder ein Lockdown verhängt wird, sei eine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften verfassungsrechtlich sogar geboten, sagt Bezemek. Man kann, vereinfacht gesagt, wegen der 20 Prozent Impfverweigerer nicht 100 Prozent der Bevölkerung einsperren, schreibt der Kurier weiter. Laut Bezemek könnten die Einschränkungen für Ungeimpfte von Zutrittsverboten bis hin zu Ausgangssperren gehen – allerdings nur im Extremfall.

Quellen & Links: