Urlaubsfotos, Strandtage, Erholung – und womöglich eine versteckte Kamera im Zimmer. Das Risiko ist realer als viele ahnen.
Wer verreist – ob für ein paar Urlaubstage oder auf Dienstreise – hat heute die Wahl zwischen einer Vielzahl von Unterkunftsformen: klassische Hotels, Kurzzeitvermietungen über Plattformen, Zwischenmieten oder das Couchsurfing. Was dabei die wenigsten einkalkulieren: die Möglichkeit, heimlich gefilmt zu werden. Wer dieses Risiko für vernachlässigbar hält, irrt. Eine US-amerikanische Erhebung aus dem Jahr 2019 zeigt, dass elf Prozent der Airbnb-Nutzerinnen und -Nutzer bereits einmal auf eine versteckte Kamera gestoßen sind.
Seit dem 30. April 2024 hat Airbnb Kameras in Ferienwohnungen vollständig untersagt – wobei es dabei weniger um Spionagegeräte als um offen sichtbare Überwachungstechnik ging. Lediglich Außenbereiche dürfen aus Sicherheitsgründen weiterhin gefilmt werden. Diese Regelung schließt jedoch nicht aus, dass unerlaubt Kameras versteckt werden. Hochauflösende Überwachungstechnik lässt sich problemlos in andere Geräte integrieren, und manche Spycams sind so kompakt und unscheinbar, dass sie kaum einer besonderen Tarnung bedürfen.
Die Motive für das Anbringen solcher Geräte sind vielfältig: Beweise für Diebstahl oder Sachbeschädigung sichern, Personen in intimen Situationen filmen, frühere Partnerinnen oder Partner ausspionieren, Erpressung mit kompromittierendem Material oder das Ausnutzen der Abwesenheit von Gästen für Diebstähle. Unabhängig vom jeweiligen Beweggrund gilt: Überwachung ohne Wissen der betroffenen Personen ist in Deutschland rechtswidrig und strafbar. Paragraf 90 des Telekommunikationsgesetzes verbietet Herstellung, Verkauf und Besitz von Spionagekameras – dennoch sind diese Geräte bei gängigen Online-Händlern frei erhältlich.
Kameras aufspüren
Wer solche illegalen Kameras dennoch aufspüren möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Manche Geräte sind mit dem WLAN verbunden und übertragen Videomaterial in Echtzeit an einen Computer. Solche Kameras lassen sich unter Umständen über einen WLAN-Scan aufdecken. Die App Fing – Netzwerk-Scanner, verfügbar für Android und iPhone – kann dabei helfen: App installieren, ein Konto ist optional, den Button „Nach Geräten suchen“ antippen und die angezeigte Liste durchscrollen. Zahlreiche Geräte werden auftauchen, darunter der Access Point und das eigene Smartphone. In Hotels kann die Liste durch die vielen verbundenen Gäste entsprechend lang ausfallen. Die App verfügt jedoch über eine eigene Warnfunktion speziell für IP-Kameras, die bei einem Fund eine rote Warnmeldung ausgibt. Wer diese Funktion nutzen möchte: Sie ist kostenpflichtig, steht aber auch während der kostenlosen Testphase zur Verfügung.
Einen vollständigen Schutz bietet auch das nicht, denn manche Kameras speichern Aufnahmen lokal auf SD-Karten, die der Täter nach dem Aufenthalt einfach ausliest – ein WLAN-Anschluss ist dafür nicht notwendig. Ebenso ist eine Kabelverbindung denkbar. Daher empfiehlt sich zusätzlich eine gründliche Sichtprüfung des Zimmers. Offline-Kameras können in zahlreichen alltäglichen Gegenständen verborgen sein, etwa in Rauch- und Bewegungsmeldern, Ladegeräten, Kugelschreibern, Wetterstationen, Wanduhren, Feuerzeugen, Bilderrahmen, Lampen, Spiegeln. Besondere Aufmerksamkeit sollte nach der Ankunft vor allem Schlafzimmern und Bädern gelten – also jenen Bereichen, in denen man sich besonders unbeobachtet wähnt. Selbst Steckdosen in ungewöhnlichen Positionen können ein Hinweis sein.
Für die Suche nach versteckten Kameras braucht es nicht zwingend Spezialausrüstung – das eigene Smartphone reicht oft aus. Viele Spionagekameras verfügen über ein kleines Infrarotlämpchen, dessen Licht für das menschliche Auge unsichtbar ist, von der Handykamera jedoch erfasst werden kann. Am besten den Raum leicht abdunkeln und die Kamera auf verdächtige Stellen und Objekte richten – erscheint ein kleiner Lichtpunkt, lohnt sich ein näherer Blick. Diese Methode lässt sich auch mit einer TV-Fernbedienung testen. Zusätzlich kann die Blitzfunktion der Handykamera nützlich sein, da die kleinen Glaslinsen von Spionagekameras Licht stark reflektieren – vorausgesetzt, die Linse ist nicht hinter einer unauffälligen Abdeckung verborgen.
Darüber hinaus gibt es spezielle RF-Detektoren (Funkwellen-Messgeräte), die Spionagekameras aufspüren können und bereits ab rund 40 Euro erhältlich sind. Die Anwendung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst alle Geräte vom Stromnetz trennen, die Funksignale aussenden könnten – also Küchengeräte, Router, Spielkonsolen, Fernseher und Babyphone. Dann den Raum systematisch absuchen und das Gerät dabei schwenken. Knistern oder Piepen deutet auf eine Signalquelle hin – in diesem Fall näher herangehen. Manche Geräte verfügen zusätzlich über einen optischen Indikator. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten verschiedene Frequenzen getestet werden. Kombigeräte können zudem Magnetfelder erkennen und sind mit einer Sichtöffnung ausgestattet, durch die Kameralinsen noch zuverlässiger identifiziert werden können als mit der Blitzmethode am Smartphone.
Fund melden
Im Ausland gelten mitunter völlig andere Rechtsnormen, und gerade im Urlaub ist es schwierig, mit Behörden und Polizei in Kontakt zu treten, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Umso wichtiger ist der selbständige Check vor Ort. Wer eine versteckte Kamera entdeckt, sollte zunächst Beweisfotos anfertigen und anschließend die Hotelverwaltung oder den Kundendienst der Buchungsplattform informieren. Die Polizei sollte unbedingt eingeschaltet werden, damit der Vorfall offiziell dokumentiert wird und nicht im Verborgenen bleibt. In Deutschland droht für dieses Vergehen nach § 201a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Ein abschließender Hinweis: Auch die eigene Laptop-Webcam kann von Hackern zur Überwachung missbraucht werden. Es empfiehlt sich daher, den Kameradeckel stets geschlossen zu halten oder die Linse abzukleben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt dafür sogar kostenlose Aufkleber zur Verfügung. Die meisten Betroffenen wissen nicht einmal, dass sie gefilmt wurden – dabei ist genau das in vermeintlich privaten, geschützten Räumen durchaus möglich. Was mit solchen Aufnahmen geschehen kann, zeigt eine Reportage von STRG_F auf YouTube auf eindrückliche Weise – Frauen sind von diesem Problem besonders häufig betroffen.
Das grundlegende Problem dabei: Das Aufnehmen und Verbreiten solcher Aufnahmen wird in Deutschland bislang nicht als Sexualstraftat eingestuft.