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Tierquälerei

Hundeerziehung mit Faustkraft? Trainer verteidigt umstrittene Methoden

Hundeerziehung mit Faustkraft? Trainer verteidigt umstrittene Methoden
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Die Kontroverse um Hundeerziehungsmethoden hat in Kärnten einen neuen Höhepunkt erreicht. Ein umstrittenes Video entfachte eine heftige Debatte darüber, welche Grenzen bei der Erziehung von Vierbeinern gezogen werden sollten. Die grundsätzliche Frage spaltet die Bevölkerung: Ist körperliche Einwirkung bei der Hundeerziehung vertretbar oder sollten ausschließlich positive Verstärkungsmethoden zum Einsatz kommen?

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Tagen ging eine Anzeige wegen mehrfacher Tierquälerei ein. In dem betreffenden Videomaterial, das in sozialen Medien kursiert, ist die Stimme eines bekannten Hundetrainers zu vernehmen. Nach Angaben von Tierschützern erklärt er darin Gewaltanwendung als Kontrollmethode: „Wenn man die seitlich erwischt in den Eingeweiden (Anm.: gemeint ist, dass man mit dem Bein gegen den Hund tritt), da kommt man auch bei einem Staffordshire Terrier, Pitbull, oder Rottweiler durch.“

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In einer weiteren Aufnahme erläutert der Trainer seine Methode zur Beruhigung von Hunden: „Dem haue ich mit der flachen Hand auf den Kopf und sag ‚beruhig di, reiß dich zusammen‘. Dann kurz Schütteln am Kopf.“ Das ist wie bei Menschen, wenn sie durchdrehen. Da haust ihm eine Watsche runter, oder du leerst ihm kaltes Wasser über, damit sie normal werden.

Ein anonym bleibender Hundetrainer aus Kärnten äußerte sich bereits zuvor kritisch zu den Aufnahmen: „Da wird draufgehaut, bis der Hund nichts mehr tut.“ Die Darstellung des Vorfalls als Notwehrreaktion weist er zurück: „Da werden solche Situationen künstlich herbeigeführt, das sind gestellte Situationen, damit man den Hund korrigieren kann.“

Rechtliche Verteidigung

Der Rechtsvertreter des beschuldigten Hundetrainers hat nun eine Stellungnahme übermittelt. Auf die Frage nach den im Video sichtbaren Tritten gegen einen Hund erklärt er: „Mein Mandant wendet in Notsituationen lediglich angemessene Unterdrückungsmethoden an“: Es handelt sich dabei um keinen überzogenen, groben Eingriff oder willkürliche Gewalt, sondern um ein klares, situativ begrenztes Stopp, das verhindert, dass unerwünschtes, hochaggressives Hundeverhalten überhaupt in Fahrt kommt.

Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen begründet der Trainer folgendermaßen: „Wer Maßnahmen der Nothilfe und Gefahrenabwehr bei Angriffen gefährlicher Hunde als ‚Treten‘ oder ‚Gewalt‘ bezeichnet, verkennt die Notwendigkeit, in lebensbedrohlichen Situationen effektiv zu intervenieren, um die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren zu schützen.“

Hintergrund

Der Anwalt betont zudem, dass die umstrittenen Videoausschnitte „als Beispiel für Gefahrenabwehr bei konkreter Beschädigungsabsicht, nicht als Anleitung zur Grunderziehung“ gedacht waren. Im Gespräch präzisiert der Rechtsvertreter, dass der im Video zu sehende Hund eine Woche zuvor die Tochter des Besitzers ins Gesicht gebissen habe. Das Tier sollte eingeschläfert werden, weshalb der Besitzer als Alternative das Training gebucht habe.

Ob die gezeigten Methoden juristisch als Tierquälerei einzustufen sind, werden die Gerichte entscheiden müssen.

Anwalt Robert Kerschbaumer hebt hervor, dass sein Mandant bereits über 100 problematische Hunde „erfolgreich resozialisiert“ habe, die andernfalls eingeschläfert worden wären.