In der EU wird es ab Februar möglich, UV-behandeltes Mehlwurmpulver in Lebensmitteln zu verwenden, um den Vitamin-D-Gehalt zu steigern. Produkte mit erhöhtem Vitamin-D3 müssen klar gekennzeichnet werden.

Ab dem 10. Februar tritt in der Europäischen Union eine neue Verordnung in Kraft, die den Einsatz von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in Lebensmitteln ermöglicht. Dieser Zusatzstoff darf bis zu vier Prozent in Produkten wie Brot und Kuchen ausmachen und bietet eine Vitamin-D-Quelle.
Hintergrund und Vorteile
Man gewinnt das Mehlwurmpulver aus getrockneten und gemahlenen Larven des Tenebrio molitor und behandelt es unter UV-Licht, wodurch der Gehalt an Vitamin D3 erheblich steigt. Das Pulver soll so eine effektive Alternative zu herkömmlichen Vitamin-D-Ergänzungsmitteln darstellen. Neben der Verwendung in Backwaren sind auch Einsatzmöglichkeiten in Käse und Fruchtkompott vorgesehen, wobei hier spezifische Mengenbeschränkungen gelten: bis zu 3,5 Gramm pro hundert Gramm für Obst- und Gemüsekompotte und bis zu ein Gramm für Käse.
Kennzeichnungspflichten
Sollte der Vitamin-D3-Gehalt durch das Mehlwurmpulver über eine bestimmte Schwelle steigen, ist eine deutliche Kennzeichnung erforderlich. Produkte müssen dann den Hinweis „Enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ tragen. Darüber hinaus müssen die genaue Vitaminmenge in der Nährwerttabelle sowie die Bezeichnung „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ angegeben werden. Verbraucher sollen auch darüber informiert werden, dass dieses Pulver Allergien auslösen kann, vergleichbar mit Reaktionen auf Krebstiere oder Hausstaubmilben.
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Das französische Unternehmen Nutri’Earth besitzt die exklusiven Vertriebsrechte für das UV-behandelte Mehlwurmpulver in der EU für die nächsten fünf Jahre. Die Produktion erfordert mindestens 24 Stunden Futterkarenz vor der Trocknung der Larven, um sicherzustellen, dass diese ihren Verdauungstrakt entleeren.