Schwanger – und plötzlich unerwünscht: Eine junge Mutter verliert ihren Job, kämpft zurück und gewinnt.
Drei Monate lang hatte Hannah H. (Name geändert) in ihrem neuen Job alles richtig gemacht – zumindest schien es so. Das befristete Arbeitsverhältnis lief planmäßig, und sie hatte bereits den Dienstplan für den Folgemonat erhalten. Dass daraus ein unbefristetes Dienstverhältnis werden würde, galt für sie als ausgemacht. Dann kam die Schwangerschaft – und mit ihr das abrupte Ende aller Pläne. Ihr Arbeitgeber teilte ihr mit, dass man das Dienstverhältnis entgegen der ursprünglichen Absicht nicht verlängern werde. Die Arbeiterkammer (AK) schritt ein, erzielte eine Entgeltnachzahlung von 9.000 Euro und erwirkte die Rückkehr der Frau an ihren Arbeitsplatz.
Bis zu diesem Moment hatte Hannah H. keinen Anlass zur Sorge gesehen: Nach drei Monaten Befristung lag ihr bereits der Dienstplan für den nächsten Monat vor – ein klares Signal, dass das Arbeitsverhältnis wie vereinbart in eine unbefristete Anstellung münden würde. Gleichzeitig hatte sie eine persönliche Freude zu verarbeiten: Sie war schwanger. Als sie ihrem Arbeitgeber davon berichtete, folgte jedoch die unerwartete Mitteilung, dass man das Dienstverhältnis nun doch nicht fortführen werde.
Existenzielle Notlage
Für die junge Frau bedeutete das eine existenzielle Notlage. Sie hatte bereits ein Kind zu versorgen, besaß keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und sah sich als Schwangere auf dem Arbeitsmarkt ohne reale Chancen. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer. Bianca Fadler, Juristin in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien mit Schwerpunkt Gleichbehandlungsrecht, reagierte umgehend und forderte vom Arbeitgeber sämtliche offenen Entgeltansprüche bis zum Beginn des Mutterschutzes sowie die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Arbeitgeber lenkt ein
Diesen Anspruch setzte Fadler schließlich auch gerichtlich durch. Der Arbeitgeber versuchte, die Nichtübernahme mit mangelhafter Arbeitsleistung zu begründen – doch dieser Einwand blieb ohne Substanz. „Konkrete Vorwürfe oder Probleme konnte der Arbeitgeber aber nicht anführen. Es gab auch keine Verwarnungen oder ein protokolliertes Feedbackgespräch“, so Fadler. Noch bevor die Richterin ein Urteil fällen musste, lenkte der Arbeitgeber ein.
Fadler: „Letztlich hat der Arbeitgeber wohl auch eingesehen, dass seine Argumentation stark hinkt. Sonst hätten wir das unbefristete Dienstverhältnis und die offenen Entgeltansprüche über 9.000 Euro wohl nicht im Vergleichsweg erhalten. In unserer Gesellschaft muss sich noch viel ändern. Eine Schwangerschaft darf keine Rolle dabei spielen, ob ein Dienstverhältnis verlängert wird oder nicht. So ist die Rechtslage!“
Strenger Schutz für Schwangere
In Österreich besteht für Schwangere ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz, der bis vier Monate nach der Entbindung gilt. Jede Kündigung oder Entlassung einer Schwangeren muss beim Gericht angemeldet werden, wo geprüft wird, ob die Beendigung des Dienstverhältnisses rechtens wäre. Gerichte stimmen einer Entlassung oder Kündigung einer Schwangeren nahezu nie zu. Eine Entlassung wäre nur denkbar, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich am Abgrund steht und ein Abbau der Stelle unausweichlich ist.