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EU-VERORDNUNG

Käse, Brot & Co.: In diesen Produkten dürfen ab heute Mehlwürmer stecken

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FOTO: iStock

In einem bedeutenden Schritt für die europäische Lebensmittelindustrie hat die Europäische Union Mehlwurmpulver als neuartige Zutat anerkannt.

Seit 2021 ist der getrocknete gelbe Mehlwurm als Lebensmittel genehmigt. Nun hat die EU die Liste der „neuartigen Lebensmittel“ um Mehlwurmpulver erweitert, das in eine Vielzahl von Produkten, wie zum Beispiel Backwaren und Snacks, integriert werden kann.

Das französische Unternehmen Nutri’Earth hat das alleinige Recht, dieses UV-behandelte Larvenpulver für die nächsten fünf Jahre in der EU zu vertreiben. Die Larven werden vor der Verarbeitung zu Pulver einer UV-Behandlung unterzogen, um mögliche Erreger abzutöten und Krankheitsrisiken zu minimieren.

Deklarationspflicht und Allergiewarnungen

Gemäß der EU-Verordnung muss das Mehlwurmpulver auf Zutatenlisten als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ eindeutig ausgewiesen sein. Zudem müssen Produkte, die diese Zutat enthalten, mit entsprechenden Allergiewarnhinweisen versehen werden. Dies ist besonders wichtig, da Personen mit Allergien gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben auch auf Mehlwurmpulver allergisch reagieren könnten.

Nährstoffreiche Komponente

Der gelbe Mehlwurm, dessen Larven besonders in der südostasiatischen Küche seit Jahrhunderten genutzt werden, ist reich an Nährstoffen. Diese Insektenlarve ist bekannt für ihren hohen Gehalt an ungesättigten Fetten, Vitaminen und Mineralien und stellt somit eine wertvolle Ergänzung für die menschliche Ernährung dar.

Diese neuen Bestimmungen für Mehlwurmpulver spiegeln den wachsenden Trend wider, alternative Proteinquellen zu erforschen und der europäischen Lebensmittelkultur zugänglich zu machen.