Von der Brücke auf die Autobahn: Ein Slowake warf ziegelsteingroße Geschosse auf die A22. Drei Autos wurden getroffen, eine Fahrerin verletzt. Nun steht das Urteil fest.
Ein schwerwiegender Zwischenfall auf der A22 hätte im vergangenen Jahr fatale Konsequenzen nach sich ziehen können. Eine Autofahrerin erlitt glücklicherweise „nur“ eine Augenverletzung, als ein ziegelsteingroßes Projektil ihre Windschutzscheibe durchschlug. Am 11. November 2024 warf ein 34-jähriger slowakischer Staatsangehöriger von der Brigittenauer Autobahnbrücke mehrere Steine – vergleichbar mit Pflastersteinen – auf die stark frequentierte Wiener Donauufer Autobahn. Drei Fahrzeuge wurden dabei getroffen, wobei in einem Fall das Geschoss die Frontscheibe durchbrach und die Fahrerin durch umherfliegende Glassplitter eine Hornhautverletzung am linken Auge davontrug.
„Ich kann mich nicht erinnern, dass ich etwas gemacht hätte“, behauptete der 34-jährige Slowake beim ersten Gerichtstermin. Vor dem Wiener Landesgericht stritt er zunächst jegliche Schuld ab – doch eine Dolmetscherin brachte seine Verteidigungsstrategie ins Wanken. Seine Aussagen erwiesen sich als widersprüchlich. Während er bei der Verhandlung Anfang November jede Erinnerung an die Tat abstritt, berichtete die Dolmetscherin nachträglich von seiner ersten polizeilichen Befragung, bei der er völlig andere Angaben gemacht hatte. Dort habe er eingeräumt, „mit Steinen gespielt“ zu haben, und es könne „schon sein, dass etwas runtergefallen ist“. Der Mann hatte bis zu seiner Festnahme keinen festen Wohnsitz in Wien.
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Gerichtsurteil gefallen
Die Richterin schenkte den Beteuerungen des Angeklagten erwartungsgemäß keinen Glauben. Nach ihrer Überzeugung befand er sich auf der Brücke und hatte vorsätzlich „Steine runtergeschmissen“. Am Mittwoch wurde der 34-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, wovon acht Monate unbedingt zu verbüßen sind. Nach Beratung mit seinem Verfahrenshelfer nahm der Angeklagte das Urteil an. Auch die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einspruch.
Damit ist der Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung rechtskräftig.
Tatablauf rekonstruiert
In der besagten Nacht prasselten mehrere Steine auf drei Fahrzeuge auf der A22 nieder. Die massiven Brocken mit einer Größe von 20 bis 30 Zentimetern trafen die Autos mit erheblicher Kraft: Eine Windschutzscheibe zerbrach vollständig, ein Kühlergrill wurde beschädigt und sogar ein Autodach eingedellt. Kurz vor Mitternacht entdeckte eine Polizeistreife weitere Steine unterhalb der Brigittenauer Brücke sowie einen zurückgelassenen Rucksack in unmittelbarer Nähe. An einer darin befindlichen Trinkflasche konnten DNA-Spuren gesichert werden, die Monate später dem Beschuldigten zugeordnet werden konnten.
Die Frage nach dem Motiv – ob Langeweile oder möglicherweise eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel – konnte während des Prozesses nicht abschließend geklärt werden. Letztendlich wurde ihm seine mangelnde Glaubwürdigkeit zum Verhängnis.
Die Festnahme des gebürtigen Slowaken, der Ungarisch spricht, erfolgte zu Jahresbeginn nach einem weiteren Vorfall, bei dem er mit einer Eisenstange einen Passanten attackierte.