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Gerichtsurteil

Mit L17 und Alkohol am Steuer: Teenager rast in BMW und Bus – Urteil

Mit L17 und Alkohol am Steuer: Teenager rast in BMW und Bus – Urteil
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
2 Min. Lesezeit |

Mit Alkohol im Blut und L17-Führerschein in der Tasche verursachte ein Teenager einen schweren Crash. Nun steht der mittlerweile 18-Jährige vor Gericht.

Ein 18-jähriger Mann wurde am Montag vor dem Wiener Landesgericht für einen Verkehrsunfall verantwortlich gemacht, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Der Vorfall ereignete sich am 2. März 2025 gegen 1 Uhr am Gaudenzdorfer Gürtel. Mit einem Alkoholpegel von einem Promille verursachte der junge Mann beim Spurwechsel eine Kollision mit einem BMW und prallte anschließend gegen einen geparkten Bus.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Angeklagte erst 17 Jahre alt und verfügte lediglich über einen L17-Führerschein. Dennoch besaß er bereits eine eigene Limousine. Nach einem Ausgehabend entschied er sich trotz Alkoholkonsums, ein Mädchen nach Hause zu fahren.

Unfallhergang bestätigt

Mit zwei weiteren Freunden im Fahrzeug unterlief ihm ein Aufmerksamkeitsfehler, wie ein verkehrstechnischer Sachverständiger während der Verhandlung im Wiener Landesgericht bestätigte. Der Fahrer bemerkte während eines Spurwechsels zu spät ein neben ihm stadtauswärts fahrendes Fahrzeug. Nach der Berührung mit dem BMW kollidierte sein Mercedes mit einem am Straßenrand abgestellten Bus.

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Während die Insassen des Mercedes unverletzt blieben, erlitten zwei Personen im BMW erhebliche Verletzungen in Form von Knochenbrüchen. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

Urteil rechtskräftig

In Begleitung seiner Mutter erschien der Lehrling vor Gericht und gestand seine Schuld ein. „Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir leid. Wird nicht mehr passieren“, erklärte er. Nach Absprache mit seinem Verteidiger Timo Gerersdorfer akzeptierte er das Urteil. Auch die Staatsanwaltschaft erhob keine Einwände.

Damit ist die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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