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Migrationspolitik

Karner plant Abschiebe-Zentren außerhalb Europas

Karner plant Abschiebe-Zentren außerhalb Europas
FOTO: EPA/OLIVIER HOSLET
2 Min. Lesezeit |

Fünf EU-Staaten schmieden einen Plan – und der könnte das europäische Asylsystem grundlegend verändern.

Österreich und vier weitere EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Einrichtung von Rückkehrzentren für Migranten in Drittstaaten verständigt. Den Ausgangspunkt für dieses Vorhaben bildete ein Treffen auf der Zugspitze im Sommer 2025. In diese Zentren sollen künftig Personen mit Ausreisepflicht überstellt werden, deren Abschiebung in die jeweiligen Herkunftsländer nicht möglich ist.

Beim jüngsten Treffen der Innenminister erarbeiteten die fünf beteiligten Staaten einen konkreten Umsetzungsplan. Welche Drittstaaten als Standorte in Betracht kommen, blieb zunächst offen. Spekulationen deuten darauf hin, dass Österreich vor allem Uganda sowie Länder in Zentralasien ins Auge fasst.

Das ostafrikanische Land zählt seit 1992 zu den Schwerpunkten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Von einem zentralasiatischen Standort aus könnten unter anderem Staatsangehörige aus Afghanistan und Syrien in ihre Heimatländer rückgeführt werden. Die Niederlande und Uganda haben bereits im September 2025 eine Absichtserklärung unterzeichnet, nach der ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige aus Ostafrika nach Uganda überstellt werden können.

Gruppe der Umsetzer

Gemeinsam mit seinen Partnern in der sogenannten „Gruppe der Umsetzer“ – Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Griechenland – verfolgt Österreich das Ziel, Fluchtanreize zu verringern und das inländische Asylsystem zu entlasten. Darüber hinaus soll das Schleppergeschäft durch diese Maßnahmen schrittweise zurückgedrängt werden.

„Wir arbeiten ganz konkret an der gemeinsamen Umsetzung von Asylverfahren und Rückkehrzentren außerhalb Europas“, erklärte Innenminister Gerhard Karner im Anschluss an das Arbeitsgespräch. Ein Sprecher des Ministers betonte auf Nachfrage des Portals Heute, dass man sich zu konkreten Zielländern nicht äußern werde.

Rechtliche Grundlage

Das Europäische Parlament hat im Februar 2026 beschlossen, dass Asylsuchende keinerlei Verbindung in den jeweiligen Drittstaat haben müssen, um dorthin abgeschoben werden zu können. Dieser Beschluss schafft die rechtliche Grundlage für die geplanten Rückkehrzentren.

Österreichs Vorreiterrolle

Mit den bereits im Vorjahr durchgeführten Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan hat Österreich in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen. Im Jänner 2026 überstieg die Zahl der Abschiebungen sogar jene der neu gestellten Asylanträge, wie das Portal Heute berichtete.

„Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden“, sagte der CSU-Minister gegenüber der BILD.