Start Politik
VERSCHÄRFUNG

Keine Grundversorgung für „ausreisepflichtige“

Minister Wolfgang Sobotka legt die nächste Verschärfung des Fremdenrechts auf den Tisch. (Foto: oevp.at)

Sollte man im Asylverfahren nicht die Wahrheit sagen, drohen künftig hohe Strafgebühren. Das neue Fremdenrecht, dass im Ministerrat diese Woche präsentiert wird, bringt weitere Verschärfungen mit sich. 

In einem Interview mit dem Kurier kündigte Minister Wolfgang Sobotka an, dass das Fremdenrecht verschärft wird und „keine Grundversorgung für jene, die ausreisepflichtig sind“, geben wird. Einzig eine medizinische Betreuung muss sichergestellt bleiben. Wenn der Aufenthaltstitel erschwindelt wird, durch falsche Angaben, so folgen Strafen in Höhe zwischen 1000 bis 5000 Euro oder drei Wochen Ersatzhaft.

LESEN SIE AUCH: INNENMINISTER SETZT AUF HALBIERUNG DER OBERGRENZE FÜR ASYLANTRÄGE

Beim gestrigen Zeit im Bild 2 Interview hat der Innenminister Wolfgang Sobotka auf die Halbierung der Obergrenze für Asylanträge beharrt. 2017 sind in Österreich 35.000 Asylanträge als Obergrenze vorgesehen.

 

Wird das Land trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkeit dazu nicht verlässt, oder zurückkehrt, wird ebenso bestraft. Die Geldstrafen werden 5000 bis 15.000 hoch sein oder sechs Wochen Ersatzhaft. Sobotka äußerte sich auch zu Abschiebungen von straffälligen Asylwerbern, diese Verfahren sollen ebenso beschleunigt werden. Ein Asyl-Aberkennungsverfahren wird vor einer rechtskräftigen Verurteilung eingeleitet werden. Diese Änderungen sollen, ohne weitere Verzögerungen, umgesetzt werden, so der Innenminister.