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SKANDAL

Keine Maske: Schüler (9) muss Test im Freien schreiben

(FOTO: zVg.)

Ein 9-jähriger Schüler aus Voitsberg (STMK) musste bei Minusgraden einen Test im Freien schreiben, weil er keine Maske trug.

In einer OTS-Aussendung berichtet die FPÖ von einem angeblich grotesken Vorfall aus Voitsberg (Steiermark): Dort soll ein Volksschüler (9) vor kurzem gezwungen worden sein, seinen Sachkunde-Test im Schulhof zu schreiben – bei niedrigen Temperaturen und geöffnetem Fenster zur Schulklasse. Der Grund: Der Bub trug keine Maske. Allerdings habe er seit 9. Jänner ein ärztliches Attest, das ihn vom Maskentragen befreie und würde sich zudem regelmäßig testen, wie es von FPÖ-Bundesrat Markus Leinfellner heißt. Die Schuldirektion war vorerst nicht für eine Stellungnahme erreichbar, die steirische Bildungsdirektion prüft den Vorfall aktuell.

Eltern schalten Anwalt ein
Seitdem der Neunjährige seine Befreiung von der Maske habe, durfte er nach Vorgabe der Schuldirektorin nicht mehr am Präsenzunterricht in der Klasse teilnehmen. Jedoch soll er darauf bestanden haben, den Sachunterrichtstest am Dienstag zu absolvieren. Die Lösung der Pädagogin: Der Junge musste den Test im Freien schreiben. Die Eltern hätten das Kind nun von der Schule genommen und einen Anwalt eingeschaltet, heißt es weiter.

„Wie ein Aussätziger behandelt“
Die FPÖ wolle nun den verantwortlichen Bildungsminister, bzw. die steirische Bildungslandesrätin mit diesem Fall konfrontieren. Er sei ein „Skandal der Sonderklasse“ sagt Leinfellner: „Es kann nicht sein, dass ein Schüler trotz vorhandenen ärztlichen Attests wie ein Aussätziger behandelt wird. Ein Übergehen zur Tagesordnung ist nach diesem Vorfall keinesfalls möglich.“

Bildungsdirektion prüft den Vorfall
Gegenüber der „Krone“ gab die steirische Bildungsdirektion folgende Stellungnahme ab:
„Wir haben vor Kurzen von dem Vorfall erfahren. Derzeit wird geprüft, unter welchen Umständen dieses Foto zustande gekommen ist. Sicher ist: Rechtlich darf man keinen Test im Freien schreiben. Wir gehen den Vorwürfen genau nach. Es gab bereits erste telefonische Gespräche mit der Schulleitung.“

Am Freitag solle es eine Untersuchung durch die Schulqualitätsmanagerin vor Ort geben. Diese werde auch mit der Direktorin und zwei Klassenlehrerinnen sprechen. „Falls ein Fehlverhalten vorliegt, gibt es auf jeden Fall dienstrechtliche Konsequenzen.“ Geprüft werde auch, ob das vorgelegte Maskenbefreiungsattest überhaupt gültig ist.

Quellen und Links: