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TODESSTRAFE

Kindermörder will vor Hinrichtung unbedingt Österreicher werden

(FOTOS: iStock)

Der im Jahr 1987 zum Tode verurteilte Amerikaner Frank Atwood möchte die österreichische Staatsbürgerschaft haben, da seine Mutter Österreicherin war und vor den Nazis fliehen musste. Das Außenministerium kann noch nichts zur Einbürgerung sagen. Muss Österreich sich für den Verurteilten nun einsetzen?

Frank Atwood wartet im US-Bundesstaat Arizona auf seine Hinrichtung. 1987 wurde er zum Tode verurteilt, weil er ein achtjähriges Mädchen entführt, getötet und den Leichnam versteckt hatte. Er bestreitet bis heute die Tat. Jetzt will er um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen. Das berichtet der „Kurier“ am Donnerstag. Der Hintergrund der Geschichte: Seine Mutter wurde 1916 in Wien geboren und musste 1938 vor den Nazis fliehen.

Da 2019 in Österreich beschlossen wurde, dass Nachkommen von Opfern des NS-Regimes einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten, haben Atwoods Anwälte jetzt die Chance ergriffen. Seine Anwälte beteuern auch, dass in den 80er Jahren möglicherweise Beweise gefälscht wurden und er sich in einem psychisch schlechten Zustand befindet, da er als Kind missbraucht wurde. Außerdem habe er sich in den letzten Jahren verändert und inzwischen Kunst, Literatur und Jus studiert sowie ein Doktorat in Theologie gemacht.

In Österreich äußert man sich nicht klar
Das österreichische Außenministerium ließ die Frage vorläufig offen, ob Atwood die Staatsbürgerschaft erhalten soll oder kann. Man verlautbarte nur, dass man grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist. „Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Bestrafung, die wir unter allen Umständen kategorisch ablehnen. Daher setzt sich Österreich gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten konsequent für eine weltweite Abschaffung ein“, so die Aussage. Klar ist, dass für eine Einbürgerung ein „einwanderfreier Leumund“ notwendig ist. Das erklärte die Magistratsabteilung 35 in Wien. Es stellt sich die Frage, ob Österreich eine moralische Verpflichtung hat, sich für den Verurteilten einzusetzen.