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BUDGETAUSSCHUSS

Kirchensteuer, Urlaubsgeld & Co.: Das alles soll erhöht werden

GELD_OESTERREICH
(FOTO: iStock/Zerbor)

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ hat sich der Budgetausschuss heute dafür ausgesprochen, dass die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht werden soll. Außerdem stimmten ÖVP und Grüne für ihren Antrag, zur weiteren Dämpfung der Energiepreise für 2024 den Energiekrisenbeitrag für Unternehmen aus dem Energiebereich zu verlängern.

Darüber hinaus soll als Nachbesserung zur Progressionsabgeltung 2024 auch die von der Abschaffung der kalten Progression nicht umfasste steuerliche Freigrenze für sonstige Bezüge wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld temporär für 2024 angehoben werden. Dieser Punkt fand die einhellige Zustimmung des Budgetausschusses.

Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bis 600 Euro

Mit dem Initiativantrag zum Einkommensteuergesetz wollen ÖVP und Grüne die Beitragszahler:innen entlasten und die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöhen. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne). Aus diesem Grund soll eine weitere steuerliche Anerkennung erfolgen. Die Erhöhung soll bereits ab der Veranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein. Der Höchstbeitrag sei seit 2012 nicht erhöht worden, meinte dazu Angela Baumgartner (ÖVP), die in der jetzigen Anhebung auch eine Wertschätzung der anerkannten Religionsgemeinschaften sieht.

Demgegenüber kritisierte Kai Jan Krainer (SPÖ), dass dadurch kein Euro mehr an Kirchen gehen und außerdem die Erhöhung wohl nur Besserverdiener:innen betreffen werde. Ebenso wie Gerald Loacker (NEOS) sprach er sich dafür aus, das Thema nicht im Budgetausschuss, sondern im Finanzausschuss zu beraten. Ein diesbezüglicher Antrag Krainers blieb allerdings mit den Stimmen von SPÖ und NEOS in der Minderheit. Aus Sicht von Loacker wäre es außerdem wichtiger, etwa die Gesundheitskosten steuerlich geltend machen zu können. Hubert Fuchs (FPÖ) bemängelte unter anderem, dass auch die Pendlerpauschale oder das Kilometergeld schon lange nicht angepasst worden seien. Finanzstaatssekretär Florian Tursky zufolge will man allerdings an der Pendlerpauschale „nicht rütteln“. Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erörterte ein Experte des Ministeriums, dass die Erhöhung des Absetzbetrags angesichts der inflationsbedingt steigenden Löhne und der entsprechend höheren Kirchenbeiträge getroffen werde. Zu den Krankheitskosten strich er hervor, dass diese bereits abzugsfähig seien.

Änderung des Einkommensteuergesetzes

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes haben ÖVP und Grüne im selben Initiativantrag eingebracht. Sie soll eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge für 2024 schaffen. Zuletzt wurde mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 die kalte Progression für dieses Jahr abgegolten. Nicht Teil der Abgeltung sind jedoch die Freigrenzen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern. Um Differenzen zu vermeiden, soll daher für das Kalenderjahr 2024 eine Übergangsregelung geschaffen werden. Damit soll die Freigrenze nachträglich basierend auf den Inflationswerten der Nullstufe der letzten beiden Jahre erhöht werden.