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Bezahlkarte

Klage in NÖ: Asylbewerber fordert Bargeld

(FOTO: iStock/Jacob Wackerhausen)
FOTO: iStock/Jacob Wackerhausen

Ein Asylbewerber aus Niederösterreich, der mit einer Bezahlkarte für Sachleistungen ausgestattet wurde, hat rechtliche Schritte eingeleitet. Mit Unterstützung seines Anwalts Thomas Trentinaglia fordert er von der niederösterreichischen Landesregierung ein monatliches Verpflegungsgeld in Höhe von 180 Euro in bar, anstelle der bisherigen Bezahlkarte. Der Antrag wurde bereits eingereicht.

Einschränkungen der Bezahlkarte

Kritisiert wird an der Bezahlkarte, dass sie wesentliche Alltagserleichterungen verwehre. Der Mann weist darauf hin, dass durch diese Karte der Online-Einkauf sowie der Erwerb von preiswerten Lebensmitteln erschwert werde. Darüber hinaus bemängelt er, dass der Kauf von rezeptfreien Medikamenten, wie etwa Schmerzmitteln, in Apotheken mit der Bezahlkarte nicht möglich sei.

Verlegung des Betroffenen

Der betroffene Mann berichtet inzwischen von seiner Unterkunft in Traisen (Bezirk Lilienfeld) in ein anderes Heim im Bezirk Tulln verlegt wurde, das keine Bezahlkarte fordert. In Traisen befindet sich eine von Niederösterreichs insgesamt acht Pilotunterkünften, die mit der Bezahlkarte ausgestattet sind. Eine Anfrage bei Christoph Luisser, dem zuständigen Asyllandesrat aus der FPÖ, ergab eine Bestätigung der Verlegung. Luisser stellte klar, dass es sich dabei jedoch nicht um eine strafende Maßnahme handelt.

Position der Behörden

Christoph Luisser erklärte, dass die Umstellung auf Sachleistungen wie die Bezahlkarte Asylwerber davon abhalten soll, Niederösterreich als attraktives Ziel zu wählen. Es gäbe zurzeit lediglich zwei Optionen: Sachleistungen für Selbstversorger oder volle Versorgung in speziellen Quartieren. Laut Luisser solle das Bargeld für Asylwerber abgeschafft werden, um möglichen Wirtschaftsflüchtlingen weniger Anreiz zu bieten.

Weitere Schritte bleiben offen

Anwalt Thomas Trentinaglia verzichtete auf eine Stellungnahme zur Verlegung seines Mandanten. Wie die Verlegung die weitere rechtliche Vorgehensweise beeinflussen wird, bleibt unklar. Sollte der Antrag abgewiesen werden, könnte dies ein potenzieller Klagegrund sein.