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Knaller: Euer Urlaub verjährt nicht mehr!

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(FOTO: iStock/Andreas Häuslbetz)

Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte die Arbeitswelt revolutionieren. Laut diesem verfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht, wenn der Arbeitgeber die rechtzeitige Nutzung des Urlaubs nicht ermöglicht hat. Diese Entscheidung betrifft potenziell Tausende von Arbeitnehmern.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs entstand aus der Klage eines Wildhüters, der nur 121 seiner 444 Urlaubstage verbraucht hatte. Seine Begründung: Es gab keine Vertretung, die seine Arbeit während seiner Abwesenheit hätte übernehmen können. Nach seiner Kündigung erhielt der Wildhüter lediglich Ersatz für drei Jahre Urlaubsanspruch, nicht aber für den Rest. Diese Praxis, auch als „Verjährung“ bekannt, wurde nun vom Obersten Gerichtshof kritisch hinterfragt und schließlich ausgehebelt.

Bisher war es gängige Praxis, dass nicht genommene Urlaubstage nach einer gewissen Zeit verfallen. Doch das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs hat diese Regelung nun gekippt. Es wurde entschieden, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, wenn der Arbeitgeber nicht dafür gesorgt hat, dass der Urlaub rechtzeitig genommen wird. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben und Tausende von Arbeitnehmern betreffen.