Banken müssen tief in die Tasche greifen: Gerichte und Verbraucherschützer zwingen Finanzinstitute zur Rückzahlung unzulässiger Gebühren und versteckter Provisionen.
In den vergangenen Wochen konnten mehrere Verbraucherschutzorganisationen bedeutende Erfolge für Bankkunden erzielen. Nach diversen Gerichtsentscheidungen und außergerichtlichen Einigungen müssen verschiedene Finanzinstitute nun zu Unrecht kassierte Gebühren und intransparente Provisionen zurückerstatten.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in aktuellen Urteilen sowohl die UniCredit Bank Austria als auch die BAWAG zur Rückzahlung überhöhter Bearbeitungsgebühren an ihre Kreditkunden verpflichtet. Die vom Verbraucherschutzverein (VSV) eingebrachten Klagen waren erfolgreich, weil die Gerichte feststellten, dass derartige Spesen den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Banken nicht drastisch übersteigen dürfen.
Bereits frühere Gerichtsentscheidungen hatten klargestellt, dass die gängige Praxis, Bearbeitungsgebühren als prozentualen Anteil der Kreditsumme zu berechnen, unzulässig ist. Der Aufwand für die Kreditbearbeitung steht nämlich in keinem direkten Zusammenhang mit der Höhe des Darlehens. Zudem verlangt der OGH eine transparente und nachvollziehbare Aufschlüsselung aller Spesen.
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In einem weiteren Fall gegen die BAWAG wurde eine pauschale Gebühr von 12.150 Euro beanstandet, da nicht ersichtlich war, wofür dieser Betrag konkret erhoben wurde – ein klarer Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz. Betroffene können ihre Ansprüche bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend machen. VSV-Obfrau Daniela Holzinger ermutigt Kreditnehmer, ihre Verträge überprüfen zu lassen, da nun gute Aussichten auf Rückerstattungen oder Vergleichszahlungen bestehen.
Fondsprovisionen zurückgefordert
Die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien hat sich nach Verhandlungen mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereit erklärt, Kunden von Fondsprodukten Rückzahlungen anzubieten. Hintergrund sind sogenannte Bestandsprovisionen – laufende Zahlungen, die Banken von Fondsgesellschaften für den Vertrieb ihrer Anlageprodukte erhalten haben.
Auch Kunden der Oberbank können von Rückerstattungen profitieren. Der VKI hat mit diesem Institut ebenfalls eine außergerichtliche Einigung wegen nicht offengelegter Bestandsprovisionen bei Fonds erzielt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Oberbank allen berechtigten Personen individuelle Rückzahlungsangebote unterbreitet.
Der VKI kritisiert, dass die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien diese Provisionen mindestens bis Ende 2017 nicht ausreichend transparent gemacht hat. Das Wertpapieraufsichtsgesetz schreibt jedoch vor, dass Finanzinstitute ihre Kunden detailliert darüber informieren müssen, wann und in welchem Umfang sie solche Zahlungen einbehalten dürfen.
Praktische Lösungen
Um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, haben VKI und Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien eine pragmatische Lösung gefunden: Betroffene erhalten individuell berechnete Rückerstattungen. Interessierte können sich bis zum 31. Dezember 2025 kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2025 für die Sammelaktion registrieren.
„Wir freuen uns, dass wir mit der Raiffeisen Landesbank Niederösterreich-Wien eine faire Lösung für Konsumentinnen und Konsumenten erzielen konnten”, erklärt VKI-Jurist Stefan Schreiner.
Die Angelegenheit betrifft zahlreiche Anleger, da Fonds und Fondssparpläne seit Jahren zunehmend beliebt sind. Nach Angaben der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH wurden Mitte 2024 bereits etwa 400.000 Fondssparpläne mit einer durchschnittlichen monatlichen Rate von 140 Euro geführt – ein Anstieg von mehr als sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Österreichische Konsumentenschützer wie die Arbeiterkammer, der VSV oder der VKI haben in den vergangenen Jahren wiederholt Rückzahlungen für Kunden durchgesetzt, die von unrechtmäßigen Preiserhöhungen oder unzulässigen Gebühren betroffen waren. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der VKI mit einer Sammelklage gegen die Preisanpassungen des Streamingdienstes DAZN vorgeht.
Nach mehreren Rückzahlungsverpflichtungen für diverse Banken wegen intransparenter oder unzulässiger Gebühren in der jüngeren Vergangenheit folgen nun aufgrund eines neuen OGH-Urteils weitere Erstattungen.
Detaillierte Informationen zu berechtigten Kundengruppen und weiteren Einzelheiten sind auf Finanz.at verfügbar.
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