Seit etwa drei Jahren verzeichnen Notare einen deutlichen Anstieg von Nachlassverfahren mit Kryptowährungen. Oft beginnt alles mit einer Vermutung der Hinterbliebenen, dass der Verstorbene digitale Vermögenswerte besessen haben könnte. In solchen Fällen muss zunächst geklärt werden, ob tatsächlich Kryptowerte existieren, bevor diese bewertet und zugänglich gemacht werden können. Besonders komplex wird die Situation, wenn die digitalen Assets im Ausland angelegt wurden.
Bernhard Haslhofer, der die Forschungsgruppe „Digital Currency Ecosystems“ am Complexity Science Hub (CSH) in Wien leitet, bestätigt im Gespräch: „Seit ungefähr drei Jahren häufen sich sogenannte Kryptoverlassenschaftsverfahren“. Nach seinen Angaben besitzen mittlerweile zwischen vier und zehn Prozent der Österreicher Kryptowährungen. „Sicher wissen wir es für 300.000 Personen“, erklärt Haslhofer, wobei die tatsächliche Zahl deutlich höher liegen dürfte. Präzise Daten seien schwer zu ermitteln – nicht zuletzt aufgrund der geringen Steuermoral bei Kryptoinvestments und dem entsprechend vernachlässigbaren Steueraufkommen.
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Forensische Suche
Wenn in einem Nachlass Kryptowerte vermutet werden, ziehen Notare häufig Haslhofer als Sachverständigen hinzu. Die gemeinsame Suche konzentriert sich einerseits auf physische Hardware wie Festplatten, auf denen digitale Wallets gespeichert sein könnten, andererseits auf Wortfolgen, die als private Schlüssel dienen könnten. Auch E-Mails und Dokumente werden nach Hinweisen wie dem Begriff „Bitpanda“ durchsucht, der auf ein Konto bei einer Kryptobörse hindeuten könnte.
Sobald konkrete Hinweise auf Kryptovermögen vorliegen, müssen diese Werte gesichert und an die Erben übertragen werden. Gleichzeitig ist eine finanzielle Bewertung des digitalen Vermögens erforderlich.
Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn die Kryptowerte nicht in Österreich, sondern im Ausland angelegt wurden. „So schön es klingt, dass man alles über die Welt verteilen kann, aber für die Nachfahren ist das nicht unbedingt ideal“, warnt Haslhofer. Österreichische Notare können zwar Anfragen an ausländische Kryptoplattformen stellen, doch eine Antwort ist keineswegs garantiert. „Wenn jemand seine Kryptowährungsbestände über den Globus verteilt hat, dann hängt die Anfrage von der Beantwortungsmoral der jeweiligen Jurisdiktion ab“. Besonders außerhalb Europas sind Kryptobörsen nicht immer verpflichtet, auf Anfragen österreichischer Gerichte zu reagieren. Daher empfiehlt es sich, Kryptoanlagen innerhalb des heimischen oder zumindest europäischen Rechtsrahmens zu halten.
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Vorsorge treffen
Ein weiteres Risiko besteht, wenn Erben unwissentlich Hardware mit gespeicherten Kryptowerten oder Dokumente mit Passwörtern entsorgen. Dies kann zum unwiederbringlichen Verlust der digitalen Vermögenswerte führen – „gut für die Kryptowährungsbörsen, aber schlecht für die Erben“, wie Haslhofer anmerkt.
Die Suche nach Kryptowerten stellt derzeit noch eine „forensische Herausforderung“ dar, da standardisierte Verfahren fehlen. Gemeinsam mit Notaren arbeitet Haslhofer jedoch an der Entwicklung eines strukturierten Prozesses. Das Projekt mache gute Fortschritte: „Es etabliert sich langsam ein standardisierter Prozess“. Im europäischen Vergleich nehme Österreich hier sogar eine Vorreiterrolle ein.
Um Problemen vorzubeugen, empfiehlt Haslhofer zwei grundlegende Strategien für Kryptobesitzer: Entweder man vertraut die Werte einem Dritten an, idealerweise einer Kryptobörse innerhalb der EU. „Dann haben auch die Behörden im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens die rechtlichen Instrumente, um das Konto eines Verstorbenen zu öffnen“.
Wer hingegen keinem Dritten vertrauen möchte, sollte das Speichermedium mit den Kryptowerten sicher in einem Tresor aufbewahren.