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Mordprozess

Mann klopft wegen lauter Musik an – Nachbar erschießt ihn

Mann klopft wegen lauter Musik an – Nachbar erschießt ihn
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
3 Min. Lesezeit |

Ein Schuss in der Nacht, ein toter Nachbar, ein Revolver – und eine Notwehrversion, die vor Gericht auf Skepsis stößt.

Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien wird heute gegen einen 50-jährigen Mann verhandelt, dem vorgeworfen wird, im Oktober 2025 seinen 33-jährigen Nachbarn in einem Gemeindebau in Wien-Donaustadt erschossen zu haben. Es war der Angeklagte selbst, der gegen 4.00 Uhr die Polizei in den Josef-Bohmann-Hof rief. Die Beamten fanden den 33-Jährigen leblos im Stiegenhaus vor.

Den mutmaßlichen Schützen trafen sie in seiner Wohnung an – er leistete keinen Widerstand. Gegenüber den Einsatzkräften schilderte er, sein Nachbar habe gegen die Tür getreten und ihm mit dem Tod gedroht. Ein Revolver, den der 50-Jährige legal besaß, wurde sichergestellt.

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Tödlicher Streit

In der Nacht auf den 11. Oktober 2025 war der 33-Jährige mit Bekannten unterwegs gewesen und gegen 3.00 Uhr nach Hause zurückgekehrt. Weil aus der Nachbarwohnung laute Musik drang, klopfte er an die Tür des Angeklagten. Dieser soll ihm daraufhin einen so wuchtigen Faustschlag versetzt haben, dass der Mann zu Boden stürzte und sich dabei das Nasenbein zertrümmerte.

Als er wieder aufstand, soll der Angeklagte einen Revolver gezogen und abgedrückt haben. Der Schuss traf die Bauchaorta – der 33-Jährige verblutete noch vor der Wohnungstür.

Im weiteren Verlauf gab der Angeklagte an, das Opfer sei mit einem Messer auf ihn zugestürmt, weshalb er in Notwehr gehandelt habe. Verteidigerin Astrid Wagner kündigte an, dass ihr Mandant an dieser Darstellung auch am Montag festhalten werde. Die Staatsanwaltschaft wertet diese Schilderung als unglaubwürdige Schutzbehauptung – ein Messer wurde am Tatort nicht aufgefunden.

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Fremdenfeindliche Vorgeschichte

Zwischen den beiden Männern soll es in der Vergangenheit wiederholt zu Konflikten gekommen sein. Hintergrund war offenbar die Gewohnheit des 50-jährigen Österreichers, bis tief in die Nacht laut Musik zu hören. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen soll er sich mehrfach fremdenfeindlich geäußert und einmal die Fußmatte des Nachbarn in Brand gesetzt haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte aus rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen handelte, die sich bei ihm besonders unter Alkoholeinfluss verstärkten. Zum Tatzeitpunkt soll er betrunken gewesen sein und zusätzlich unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden haben. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm Alkoholabhängigkeit, eine Abhängigkeit von einem Schlafmittel sowie Panikstörungen – dennoch wurde er als zurechnungsfähig eingestuft.

Vier weitere Sachverständige rekonstruierten den Tathergang anhand der Verletzungen des Opfers. Zur Verhandlung wurden 22 Zeuginnen und Zeugen geladen.

Für den Angeklagten, der sich seit Oktober in Untersuchungshaft befindet, gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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