Ein Mann wurde vom Landesgericht Feldkirch freigesprochen, nachdem ihm vorgeworfen wurde, seine Tochter eingesperrt und misshandelt zu haben. Das Gericht entschied im Zweifel für den Angeklagten, da die Beweise nicht ausreichten.

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein in Vorarlberg ansässiger Mann von den Vorwürfen freigesprochen, seine Tochter eingesperrt und misshandelt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Anschuldigungen, er habe sie zwei Tage lang in der gemeinsamen Wohnung festgehalten und körperlich angegriffen.
Aussage gegen Aussage
Richterin Verena Wackerle stellte die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe zur Debatte. Sie merkte an, dass der Angeklagte davon profitierte, dass seine Tochter ihr Aussageverweigerungsrecht nutzte. Dies stand im Kontrast zu den Aussagen des Sohnes, der seine Schwester in Frage stellte. Der Vater bestritt die Vorwürfe energisch und beteuerte seine Unschuld.
Gericht entscheidet im Zweifel
Im Verlauf des Streits erhob die Tochter die Anschuldigung, geschlagen und eingesperrt worden zu sein. Der Vater beteuerte hingegen, dass es lediglich zu einem verbalen Disput kam, eine Darstellung, die vom Sohn des Angeklagten unterstützt wurde. Mangels ausreichender Beweise entschied das Gericht zugunsten des Angeklagten und sprach ihn frei. Dies erfolgte nach dem juristischen Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“.
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