Ab Jänner 2023 werden in Österreich zugleich mehrere Steuerreformen zur Entlastung gegen die Teuerung in Kraft treten. Darunter fallen weitere Senkungen der Lohn- und Einkommensteuer, die bis zu 1.230 Euro pro Steuerzahler:in bringen. Durch eine Senkung der Körperschaftsteuer sollen Unternehmen profitieren.
Das Budget 2023 wurde am Mittwoch erstmals präsentiert. Darin sind die Anti-Teuerungsmaßnahmen aufgrund der hohen Inflation verankert, neben den weiteren Maßnahmen der öko-sozialen Steuerreform, die bis 2024 in Kraft treten werden.
Über 50 Milliarden Euro beträgt das Volumen der Maßnahmen gegen Inflation, Teuerung und Energiekrise. Strukturelle Entlastungen sind erstmals, wie die mit Jänner 2023 geltende Abschaffung der kalten Progression oder die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen, dargestellt.
1.230 Euro mehr Netto pro Steuerzahler:in
Steuerzahler würden bis zu 1.230 Euro pro Jahr mehr Netto vom Brutto, durch die Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer, profitieren. Bereits im Juli 2022 wurde die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent gesenkt, die Senkung der dritten Stufe der Lohnsteuertabelle folgt im Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent.
Für das Kalenderjahr 2022 wurde daher der Mischwert von 32,5, für 2023 der Wert von 41 Prozent zur Berechnung herangezogen. Die Senkung der dritten Stufe soll allein ab Jänner 2023 bis zu 580 Euro Entlastung bei durchschnittlichem Einkommen bringen.
Information
Höhere Einkommen werden pro Kopf durch die Steuersenkungen deutlich mehr entlastet als geringe Einkommen. Alle Informationen zur ungleichen Verteilung der Entlastungen findet man auf Finanz.at.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner berechnet man die Entlastung und das Gehalt nach der Steuersenkung.
Neue Lohnsteuertabelle
Hinzu kommt die Abschaffung der kalten Progression, die durch die Anhebung der Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer durchgeführt wird.
Für die Anpassung der Grenzwerte wird die Vorjahres-Inflation herangezogen (Juli 2021 bis Juni 2022), die 5,24 Prozent beträgt. Die untersten beiden Stufen werden um je 6,3 Prozent erhöht, die weiteren Grenzwerte um je 3,47 Prozent.
Senkung der Unternehmenssteuern
Zu der Lohnsteuer und Einkommensteuer- Senkung wird im Zuge der öko-sozialen Steuerreform auch die Körperschaftsteuer (KÖSt.) gesenkt. Aktuell beträgt diese nun 25 Prozent und soll stufenweise ab 2023 zunächst auf 24 Prozent reduziert werden. Der Zielwert von 23 Prozent soll ab 2024 erreicht werden.
Unternehmen sollen mit diesen Maßnahmen steuerlich spürbar entlastet werden. Durch die Senkung der Körperschaftsteuer profitieren rund 80.000 österreichische Firmen mit bis zu 900 Millionen Euro pro Jahr.
Keine neuen Steuern
Die Kritik zur Gegenfinanzierung des Budgets kommentierte der Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) damit, dass man aktuell keine neuen Steuern plane. Noch sei unklar, ob es weitere Einmalzahlungen, wie den Teuerungsbonus oder zusätzliche Sozialleistungen (Familienbeihilfe, etc.), geben wird. Neben den bereits beschlossenen Direktzahlungen, wie etwa zur Erhöhung der Pensionen 2023, seien derzeit keine Zahlungen geplant.
Klimabonus 2023
Nach aktuellem Stand soll im kommenden Jahr anhand der geplanten Staffelung von 100 bis 200 Euro je Wohnort der Klimabonus, der 2022 auf 250 Euro zuzüglich einem 250-Euro-Teuerungsbonus erhöht wurde, ausgezahlt werden. Der Klimabonus dient zur Abfederung der CO2-Bepreisung und wird aus den Erträgen dieser CO2-Steuer ausgeschüttet.
Weitere Details zu den Maßnahmen und Zahlungen ab 2023 kann man auf Finanz.at finden.
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