Wohnen wird zum Luxusgut: Mietpreise steigen doppelt so stark wie die Inflation. Der ÖGB fordert nun einen umfassenden Preisdeckel und das Ende befristeter Verträge.
Die Mietpreise im privaten Sektor haben in den vergangenen 15 Jahren einen nahezu doppelt so starken Anstieg verzeichnet wie die allgemeine Inflationsrate. Vor dem Hintergrund der aktuellen Teuerungswelle und der zunehmenden Belastung durch Lebenshaltungskosten fordert ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth ein unverzügliches Eingreifen der Politik. „Energie, Lebensmittel und Wohnen sind die größten Preistreiber. Die Regierung darf nicht länger zögern“, betont Schuberth. Sie plädiert für eine weitreichende Mietpreisbremse, die sämtliche Mietverhältnisse unabhängig von der Vertragsart einschließt. Der im Frühjahr implementierte Mietenstopp stelle zwar einen ersten Ansatz dar, lasse jedoch besonders Mieter im privaten Wohnungsmarkt weiterhin ohne ausreichenden Schutz.
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Forderung nach Preisdeckel
Nach Ansicht der Gewerkschaftsvertreterin ist ein allgemeiner Mietpreisdeckel mit einer Obergrenze von zwei Prozent unerlässlich. Zudem müssten die finanziellen Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau aufgestockt werden. Ein weiterer Kernpunkt der Forderungen betrifft die Abschaffung befristeter Mietverträge. Diese treiben nachweislich die Preise in die Höhe – befristete Mietobjekte kosten durchschnittlich mehr als 150 Euro zusätzlich im Vergleich zu unbefristeten Wohnungen.
Problem der Befristungen
Im privaten Bereich ist bereits jeder zweite Vertrag zeitlich begrenzt, bei Neuabschlüssen sogar drei von vier. Der durch Befristungen verursachte Preisdruck müsse gestoppt werden, wobei für Privatpersonen Ausnahmeregelungen vorgesehen werden könnten. „Leistbares Wohnen darf kein Privileg sein. Eine Mietpreisbremse muss für alle Mieterinnen und Mieter gelten – unabhängig vom Vertrag“, unterstreicht Schuberth.
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Begrenzte Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen
Der im Frühjahr 2025 beschlossene Mietenstopp betrifft ausschließlich Richtwert- und Kategoriemieten sowie gemeinnützigen Wohnbau. Für diese Bereiche sind die jährlichen Mieterhöhungen bis 2027 auf maximal fünf Prozent begrenzt. Freie Mieten im privaten Neubau und Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben jedoch von der Regelung ausgenommen und können über diese Grenze hinaus steigen. Gerade im privaten Neubau, wo Mieter oft am stärksten belastet sind, fehlt damit ein wirksamer Schutz vor übermäßigen Preissteigerungen.
Wer echte Entlastung will, darf keine halben Sachen machen.