Vier Millionen Euro für erlittenes Leid: Hunderte ehemalige Heimkinder erhielten Entschädigungen für Misshandlungen aus der Vergangenheit – ohne Gerichtsprozess.
Seit 2010 hat die Opferschutzkommission des Landes Entschädigungen an Kinder ausgezahlt, die während ihrer Fremdunterbringung zwischen 1945 und 1999 Misshandlungen oder Missbrauch erlitten haben. Von den bislang eingegangenen 745 Meldungen führten 549 zu finanziellen Entschädigungen. Der Opferhilfefonds stellte dafür mehr als vier Millionen Euro bereit, wie das Land auf Nachfrage der Austria Presse Agentur mitteilte.
Diese Vorgehensweise sollte den Betroffenen langwierige Gerichtsverfahren ersparen, zumal bei länger zurückliegenden Vorfällen die Beweislage oft problematisch ist. Im Entschädigungsprozess werden die Berichte ehemaliger Heimkinder anhand vorhandener Dokumente und psychologischer Gutachten auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft, bevor eine Entschädigungszahlung erfolgt.
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Neuere Fälle
Für Gewaltfälle gegen Heimkinder, die sich nach dem Jahr 2000 ereigneten, gilt ein anderes Verfahren. Diese werden ausschließlich über den regulären Rechtsweg bearbeitet.
Das Land leistet in diesen neueren Fällen keine Entschädigungszahlungen ohne vorheriges Strafverfahren.