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Behördenversagen

Nach Grazer Amoklauf: Eltern verklagen Staat wegen Waffenerlaubnis

Karin Prutsch-Lang
Foto: iStock

Eltern eines Amoklauf-Opfers gehen juristisch gegen den Staat vor. Sie werfen Behörden vor, dem psychisch auffälligen Täter trotz Warnzeichen legal Waffen ermöglicht zu haben.

Nach dem tragischen Amoklauf an der Grazer Bildungseinrichtung BORG Dreierschützengasse vom 10. Jänner 2025 mit mehreren Todesopfern haben Eltern eines getöteten Kindes rechtliche Schritte eingeleitet. Sie haben eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht und werfen staatlichen Stellen gravierende Versäumnisse vor. Der Täter Arthur A. hatte im April 2025 eine Waffenbesitzkarte erhalten, obwohl er beim Bundesheer aufgrund psychischer Probleme als wehrdienstuntauglich eingestuft worden war. Mit legal erworbenen Waffen – einer Pistole der Marke “Glock” sowie einer Schrotflinte – tötete er in dem Schulgebäude Schüler und Lehrkräfte, bevor er sich selbst das Leben nahm.

Die klagenden Eltern sehen in der Vorgehensweise der Behörden ein schuldhaftes Handeln staatlicher Organe und verlangen Schadenersatz nach dem Amtshaftungsgesetz. Ihre Rechtsvertreterin, die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang, argumentiert in der Klageschrift, dass die Gewalttat hätte verhindert werden können. Dies wäre der Fall gewesen, wenn das Bundesheer das vorliegende psychologische Gutachten über die Untauglichkeit des Täters an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet hätte.

Behördliche Versäumnisse

Die Übermittlung des Gutachtens sei unter Berufung auf “datenschutzrechtliche Gründe” unterblieben – ein Vorgehen, das die Anwälte als “rechtswidriges und schuldhaftes Unterlassen” bewerten. Die Klage richtet sich zudem gegen die Bezirksverwaltungsbehörde, der ebenfalls rechtswidriges Handeln vorgeworfen wird. Diese habe sich bei der Beurteilung der psychologischen Eignung des Täters lediglich auf einen Multiple-Choice-Test gestützt, der als “psychologisches Gutachten” gewertet wurde.

Dieser Test sei “offensichtlich ungeeignet und fehlerhaft” gewesen. Statt weitere Nachforschungen anzustellen oder Informationen vom Bundesheer einzuholen, habe die Behörde die Testergebnisse ohne kritische Prüfung akzeptiert, was nach Ansicht der Kläger eine Verletzung der behördlichen Sorgfaltspflicht darstellt.

Die Klageschrift führt weiter aus, dass bei Kenntnis des Bundesheer-Gutachtens dem Täter keine Waffenbesitzkarte ausgestellt worden wäre.