Bosnien und Herzegowina setzt ein Signal Richtung Brüssel – doch bis zu echten EU-Beitrittsverhandlungen bleibt der Weg steinig.
Das Haus der Völker der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina hat am Mittwoch die Grundprinzipien zweier bedeutender Reformvorhaben in erster Lesung gebilligt. Konkret geht es um einen neuen Gesetzentwurf zum Hohen Justiz- und Staatsanwaltsrat, bekannt unter der Abkürzung VSTV, sowie um Änderungen am bestehenden Gesetz über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina. Beide Reformen gelten als wesentliche Voraussetzung für weitere Fortschritte im EU-Annäherungsprozess des Landes.
Der Europäische Rat hatte bereits im März 2024 grundsätzlich grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina gegeben – doch politische Konflikte im Inneren des Landes hatten notwendige Justizreformen seither blockiert. Für den tatsächlichen Beginn der Verhandlungen muss das Land insgesamt 14 Schlüsselprioritäten erfüllen, die die Europäische Kommission bereits im Mai 2019 definiert hat und die sich auf Demokratie, Funktionsfähigkeit des Staates, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Reform der öffentlichen Verwaltung konzentrieren. Die nun verabschiedeten Justizreformen zählen zu diesen zentralen Bedingungen.
Bewegung nach Lähmung
Nach mehr als zwei Jahren politischer Lähmung kommt nun Bewegung in den EU-Kurs des Landes. Bei der Abstimmung über die Änderungen am Gesetz über den Gerichtshof votierten sieben der 13 anwesenden Delegierten dafür, drei dagegen, drei enthielten sich. Der Entwurf zum VSTV-Gesetz erhielt laut Medienberichten neun Stimmen bei 14 anwesenden Delegierten.
Der Hohe Justiz- und Staatsanwaltsrat nimmt im bosnisch-herzegowinischen Justizsystem eine Schlüsselstellung ein, da er unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, Verantwortlichkeit, Transparenz und Kontrolle innerhalb des Gremiums zu stärken und politische Einflussnahme einzudämmen. Die Europäische Kommission hatte die Annahme neuer Rechtsvorschriften für den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte von Bosnien und Herzegowina ausdrücklich als Reformbedingung genannt.
Vorgesehen ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl von derzeit 15 auf künftig 20 Personen, wobei je acht Sitze auf Richter und Staatsanwälte entfallen sollen. Weitere Mitglieder sollen von den beiden Anwaltskammern, dem Ministerrat sowie dem Abgeordnetenhaus entsandt werden. Zudem soll es Mitgliedern des Rates künftig untersagt sein, Funktionen in politischen Parteien oder parteinahen Organisationen zu bekleiden.
Die geplanten Änderungen am Gesetz über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina sehen die Schaffung einer eigenständigen Berufungsinstanz vor, um erstinstanzliche und berufungsgerichtliche Entscheidungen institutionell klarer voneinander zu trennen. Ein zentraler Streitpunkt bleibt dabei ungeklärt: Der Entwurf enthält keine Festlegung zum Sitz der neuen Berufungsinstanz. Vertreter der Republika Srpska hatten Banja Luka als Standort gefordert, während aus EU-Kreisen und anderen politischen Lagern auch Istocno Sarajevo ins Spiel gebracht wurde.
Weiterer Weg offen
Mit den Abstimmungen im Haus der Völker sind die beiden Gesetze noch längst nicht in trockenen Tüchern. Es handelte sich lediglich um die erste Lesung, sodass nun Änderungsanträge eingebracht werden können, bevor die Entwürfe in zweiter Lesung erneut auf der Tagesordnung stehen. Danach müssen auch die erforderlichen Verfahren im Abgeordnetenhaus abgeschlossen werden.
Justizminister Davor Bunoza bezeichnete das VSTV-Gesetz als eine der bedeutendsten Reformen für das Justizsystem des Landes überhaupt. Es solle präzisere Kontrollmechanismen etablieren und die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten nachhaltig absichern.
Anstelle einer unmittelbaren Entscheidung sieht der Entwurf vor, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten ein vollständig neues Gesetz über den Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina zu erarbeiten, das den Standards der Europäischen Union entsprechen soll. Kritiker werfen den Verantwortlichen deshalb vor, mit einer Übergangslösung lediglich formell eine EU-Bedingung erfüllen zu wollen.