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Qualzuchtverbot

Nach Selfie mit Welpen aufgeflogen: Wiener muss 1.000 Euro Strafe zahlen

Nach Selfie mit Welpen aufgeflogen: Wiener muss 1.000 Euro Strafe zahlen
Symbolbild. FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Selfie mit dem neuen Welpen wurde einem Wiener zum rechtlichen Verhängnis – und setzt nun ein Zeichen für den Tierschutz.

Tiere, die durch gezielte Zucht mit extremen körperlichen Merkmalen auf die Welt kommen, leiden häufig ihr Leben lang – an Atemnot, deformierten Körpern und chronischen Schmerzen. Dennoch sind solche Tiere in Österreich nach wie vor weit verbreitet. Das österreichische Tierschutzrecht setzt dieser Praxis klare Grenzen: Verboten ist nicht nur die Zucht selbst, sondern ausdrücklich auch der Kauf und die Einfuhr von Tieren, die sichtbare Qualzuchtmerkmale aufweisen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro rechnen.

Erstmals verurteilt

Genau dieses Gesetz wurde nun in Wien erstmals konsequent angewendet: Ein Tierhalter wurde zu einer Strafe von etwas mehr als 1.000 Euro verurteilt, nachdem er in sozialen Medien den Kauf eines Hundewelpen mit offensichtlichen Qualzuchtmerkmalen öffentlich gemacht hatte. Eine Tierschutz-NGO hatte daraufhin Anzeige erstattet. „Jeder Kauf beeinflusst, welche Hunde künftig gezüchtet werden. Wer sich für gesunde Merkmale entscheidet und Zuchten mit leidvollen Extremmerkmalen nicht unterstützt, setzt ein klares Zeichen gegen Qualzucht und erspart sich mögliche rechtliche Konsequenzen“, erklärt Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau.

Das gesetzliche Verbot hat einen konkreten Hintergrund: Merkmale wie besonders kurze Schnauzen, hervorstehende Augen, ausgeprägte Hautfalten oder fehlgestellte Gliedmaßen mögen auf den ersten Blick harmlos oder gar niedlich wirken – für die betroffenen Tiere bedeuten sie jedoch häufig dauerhafte Atemnot, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit sowie anhaltende Entzündungen und Schmerzen. Als Qualzucht gilt die gezielte Verpaarung von Tieren, deren Merkmale zu Leiden, Schmerzen oder erheblichen Gesundheitsschäden führen. Dazu zählen insbesondere extrem kurze Schnauzen (Brachycephalie), stark gefaltete Haut, Fehlstellungen und Einschränkungen beim Bewegungsapparat oder hervorstehende Augen.

Bei bestimmten Rassen – etwa Mops, Französische Bulldogge oder Englische Bulldogge – sind diese Merkmale so ausgeprägt, dass sie teils sogar im Zuchtziel verankert sind und regelmäßig zu chronischen Erkrankungen führen. Das Problem betrifft jedoch keineswegs nur diese Rassen.

Verantwortungsvolle Wahl

Wer mit dem Gedanken spielt, einen Hund aufzunehmen, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren: Wie gesund sind die Elterntiere? Welche rassetypischen Erkrankungen sind bekannt? Unter welchen Bedingungen werden die Tiere gehalten und gezüchtet? Der Hinweis, ein bestimmtes Merkmal sei „bei dieser Rasse eben normal“, rechtfertigt kein sichtbares Leiden. Wer weiterführende Informationen oder Unterstützung bei der Entscheidung sucht, findet auf dem neuen Portal der Tierschutzombudsstelle Wien unter www.haustiercheck.at umfangreiche Hinweise und praktische Tipps für eine verantwortungsvolle Wahl.

Wer einem Tier ein dauerhaftes Zuhause geben möchte, sollte außerdem einen Blick in das nächste Tierheim werfen: Dort warten viele Hunde – darunter auch sehr junge Tiere – auf eine neue Familie.

Ein weiterer Vorteil: Die Beratung dort erfolgt ohne jegliches Verkaufsinteresse.

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KO KOSMO-Redaktion
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