Nach dem Beziehungsende verwandelte sich Liebe in Besessenheit. Mit 15 verschiedenen Telefonnummern, Verfolgungsjagden und unheimlichen Geschenken terrorisierte ein Tennislehrer seine Ex-Partnerin.
Ein Tennislehrer aus dem südlichen Niederösterreich erlebte im vergangenen Jahr eine kurze Romanze, die für ihn zur Obsession wurde. Nach nur wenigen Monaten beendete seine Partnerin die Beziehung – ein Schritt, den der 30-Jährige nicht akzeptieren konnte. Seine darauffolgende Verhaltensweise brachte ihn wegen beharrlicher Verfolgung vor das Landesgericht Wiener Neustadt.
Der Mann versuchte mit insgesamt 15 verschiedenen, teilweise anonymen Telefonnummern, den abgebrochenen Kontakt zur Ex-Freundin wiederherzustellen. Obwohl sie ihn auf sämtlichen sozialen Netzwerken und Messengerdiensten blockierte, setzte er seine Bemühungen fort. Er behielt sogar einen Schlüssel zu ihrer Wohnung ein. Die Situation eskalierte bei einer Autoverfolgung derart, dass die Frau die Polizei einschaltete, die sie schließlich nach Hause eskortieren musste.
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Bedrohliches Verhalten
Selbst eine einstweilige Verfügung konnte den Niederösterreicher nicht davon abhalten, die Kontaktversuche fortzusetzen. Am Valentinstag hinterließ er bei ihrem Fahrzeug ein eingerahmtes, zerbrochenes Herz. Sein Verhalten schwankte zwischen flehentlichen Bitten um Rückkehr – wobei er sogar auf die Knie fiel – und aggressiven Ausbrüchen.
Die psychischen Folgen für die Betroffene sind erheblich. Sie entwickelte Angst- und Schlafstörungen seit der Trennung. „Ich verlor meine ganze Energie“, schilderte sie vor Gericht. Zusätzlich belastete die Spielsucht des Mannes die Beziehung bereits während ihres Bestehens – er sei „sehr anstrengend gewesen“, so die Frau.
Gerichtliches Urteil
Vor Gericht zeigte sich der Tennislehrer teilweise geständig und verharmloste sein Verhalten mit den Worten: „Ich habe ein bisserl überreagiert.“ Das Urteil fiel dennoch deutlich aus: Der Richter verhängte vier Monate bedingte Haft und ein Kontaktverbot. Zudem muss der Verurteilte seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.