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NIEDERÖSTERREICH

Nach Vergewaltigungsversuch: 22-Jähriger erneut festgenommen

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(FOTO: SYMBOLBILD iStock)

Am Dienstagabend wurde ein Verdächtiger erneut festgenommen. Der Asylwerber soll versucht haben eine Frau zu vergewaltigen.

In Poysdorf (Bezirk Mistelbach) kam es zu einer erneuten Verhaftung. Der beschuldigte 22-Jährige wurde bereits an einem Missbrauchsversuch verdächtigt, dann aber freigelassen.

„Im Zuge der durch das Landeskriminalamt Niederösterreich akkordierten Zielfahndungsmaßnahmen konnte der Gesuchte am 5. Mai 2020, um 22:00 Uhr in einer Betreuungseinrichtung für Asylwerber in Traiskirchen (Bezirk Baden) von Bediensteten der Polizeiinspektion Traiskirchen festgenommen werden“, erklärt die Landespolizei am Mittwoch. Ein positives DNA-Untersuchungsergebnis führte zur zweiten Festnahmeanordnung.

Der vermeidliche Täter soll letzte Woche Dienstag eine 55-Jährige in Poysdorf, mit einem Messer bedroht und sie versucht haben zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Das Opfer wehrte sich und zog sich dabei eine Schnittverletzung zu. Der 22-jährige afghanische Staatsbürger wurde danach festgenommen und in die Justizanstalt Korneuburg überstellt, der Richter ortete jedoch „„keinen dringenden Tatverdacht“.

Der in Niederösterreich für Asylfragen zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) äußerte in einem Offenen Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Kritik und erklärte, dass er die Freilassung des Beschuldigten durch einen Haftrichter für völlig unverständlich hält.

Er fragt „was im Kopf eines Haftrichters vorgeht, der einen verdächtigen Sexualtäter auf freiem Fuß entlässt“ und betont: Nur weil das Opfer nicht die exakte Körpergröße des Angreifers einschätzen und keine perfekte Beschreibung der Kleidung abgeben konnte. Nun, sieben Tage später, beweist der DNA-Abgleich seine (des 22-Jährigen, Anm.) Schuld!“

Für ihn habe der Schutz der niederösterreichischen Bevölkerung absolute Priorität“, weshalb er„keinen einzigen Asylwerber mehr aus der Bundesbetreuung nach Niederösterreich zu übernehmen, solange die Justiz derartig fahrlässig agiert“.