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AUFGEPASST

Neue Corona-Regel: Besuchsverbot in Wohnungen

(FOTO: iStock)

Durch die Lockdown-Lockerungen kommen auch neue Regeln, wer wen treffen darf – und wann. Für Privatbesuche wurden neue Maßnahmen definiert.

Die Lockerungen in Österreich sind seit Montag gültig. Die körpernahen Dienstleistungen und der Handel dürfen wieder aufsperren, auch die Schulen nehmen wieder den Präsenzunterricht auf. Gastronomie, Hotels und Indoor-Freizeitstätten bleiben bis auf weiteres geschlossen. Zudem gibt es strenge Einreisemaßnahmen und Grenzkontrollen, um vor allem die Infektionsverbreitung aus dem Ausland noch stärker zu stoppen.

In den harten Lockdown der letzten Wochen gab es strikten Ausgangsbeschränkungen, unter denen es nur paar Gründe gab, die Wohnung zu verlassen. Seit Montag gelten nur mehr von 20 bis 6 Uhr, doch es kamen neue Ausnahmen hinzu.
Das sind die Gründe, das Haus während der Ausgangssperre zu verlassen:

90 Euro Geldstrafe:
Die Beschränkungen der Privatkontakte blieben nach wie vor aufrecht. Es sind nur Treffen von maximal zwei Haushalten, wo maximal vier Menschen sein dürfen. Feiern sind somit weiter untersagt – wie ernst dies genommen wird, zeigen die angehobenen Geldstrafen. Wird etwa der Mund-Nasen-Schutz missachtet, muss man statt 25 Euro, 90 Euro Strafe zahlen. Das bedeutet, dass man den Besuch vor 20 Uhr heimschicken muss, weil sich dieser bis zu dieser Uhrzeit wieder zu Hause befinden muss.