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VIEL KOHLE

Neuer Bonus: Nur diese Personen bekommen jetzt 1.500 Euro!

GELD
(FOTO: iStock/KreativMedia Berlin - Marten Ronneburg)

Der Sozialausschuss des Parlaments behandelte zuletzt die Pflegereform. Jetzt kommt ein hoher Bonus!

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat eine neue Pflegereform angekündigt. Die Abgeordneten stimmten zu, die unter auch eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegeassistenten, einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 Euro und eine Erhöhung des Demenz-Zuschlags beim Pflegegeld bringen.

„größtes Reformpaket“

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich erfreut. Vertreter der Koalitionsparteien verwiesen darauf, die von einem „großen Wurf“ und sprachen vom „größten Reformpaket seit der Einführung des Pflegegelds“.

Rauch plane das Pflegestipendium bereits Anfang nächsten Jahres umzusetzen. Personen, die sich über das AMS zu einer Pflegefachkraft umschulen lassen, sollen ein Monatsstipendium von 1.400 Euro bekommen.

Bonus von 1.500 Euro für pflegende Angehörige

Das Bundespflegegeldgesetz wird auch geändert. Wer einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und deshalb seine Arbeitsstelle aufgegeben hat, soll ab 2023 einen Bonus von 1.500 Euro jährlich erhalten. Der Bezug von Pflegegeld voraussetzt die pflegebedürftige Person (Stufe 4).

Jene Person hat Anspruch, die den größten Teil der Pflege leistet. Außerdem können pflegenden Angehörigen in Zukunft sämtliche Zuschüsse für Pflege- und Betreuungskurse gewährt werden, wobei an Zuwendungen von bis zu 200 Euro jährlich und pflegebedürftiger Person gedacht ist.

Die erschwerten Pflegebedingungen bei dementiellen Beeinträchtigungen, wird der pauschale Erschwerniszuschlag zum Pflegegeld für Erwachsene mit einer schweren psychischen oder geistigen Behinderung auf 45 Stunden im Monat erhöht. Die erhöhte Familienbeihilfe wird für Kinder mit erheblicher Behinderung nicht mehr teilweise auf das Pflegegeld angerechnet, was für Betroffene eine finanzielle Entlastung von 60 Euro ist. Die Frist für die Beantragung von Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate erstreckt.