Freispruch, aber kein Ende: Nach der ORF-Compliance-Prüfung zieht Roland Weißmann nun alle rechtlichen Register.
Der Anwalt von Roland Weißmann, Oliver Scherbaum, sieht den Vorwurf der sexuellen Belästigung nach Abschluss der Compliance-Prüfung im ORF als vollständig widerlegt. „Klarer kann das Ergebnis dieser Untersuchung nicht ausfallen. Es liegt keine sexuelle Belästigung und auch kein sonstiges Fehlverhalten durch meinen Mandanten vor“, hieß es in einer Aussendung von Scherbaum.
Auf dieser Grundlage würden „sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den abgenötigten Rücktritt, die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die fortgesetzte rufschädigende Darstellung – nunmehr konsequent verfolgt“, so Scherbaum weiter.
Rechtliche Konsequenzen
Auch die arbeitsrechtliche Entscheidung des ORF, das Dienstverhältnis mit Weißmann zu beenden, hält der Anwalt für nicht gerechtfertigt. „Ein arbeitsrechtlicher Bezug wird vom ORF lediglich behauptet, aber nicht belegt.“
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses „trotz vollständiger Entlastung ist daher nicht nur unverständlich, sondern wirft grundlegende Fragen zur Fairness und Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens des ORF auf“, betonte Scherbaum.