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Prozess

Polizist ohrfeigt betrunkene 16-Jährige: „Ich wollte nur das Beste für sie

Polizist ohrfeigt betrunkene 16-Jährige: „Ich wollte nur das Beste für sie
Symbolbild (FOTO: iStockphoto)
2 Min. Lesezeit |

Eine betrunkene 16-Jährige, ein überarbeiteter Polizist – und eine Ohrfeige, die erst durch eine anonyme Anzeige ans Licht kam.

In der Nacht auf den 2. August 2025 rücken Polizeibeamte zu einem Industriegelände in Wien-Siebenhirten aus. Kurz nach 3 Uhr früh hatten zwei Sanitäter die Polizei alarmiert, nachdem eine betrunkene 16-Jährige ihnen gegenüber handgreiflich geworden war. Das Mädchen hatte sich unter einer Laderampe verborgen.

„Ja, auch Polizisten sind Menschen. Sie haben Emotionen und machen Fehler. Aber auf solche Situationen sind sie speziell ausgebildet“, leitet der Staatsanwalt im Wiener Landesgericht den Prozess um Amtsmissbrauch ein. Dem 25-jährigen Beamten wird vorgeworfen, dem Mädchen im Zuge der Amtshandlung eine Ohrfeige gegeben zu haben.

„Dieser Polizist hat mir eine Backpfeife gegeben“, stellt das Opfer klar. Eine anonyme Anzeige hatte den Vorfall ans Licht gebracht und den Inspektor schließlich vor Gericht gebracht. „Ich war vielleicht ein bisschen bockig. Er wollte unbedingt meinen Ausweis sehen. Da hab‘ ich seine Mutter beleidigt. Ich war frech, aber das rechtfertigt ja noch keine Ohrfeige“, erinnert sich das Mädchen im Landesgericht.

Widersprüchliche Aussagen

Vor Gericht zeichnet der angeklagte Inspektor ein gänzlich anderes Bild des Abends. „Ich wollte nur das Beste für sie“, beteuert er. Sein Auftreten beim Einsatz stellt er als ausgesprochen ruhig und höflich dar. „So freundlich waren Sie?“, fragt Richterin Claudia Zöllner verwundert nach. Denn laut Akt ist der Polizist das Mädchen ziemlich hart angegangen – obwohl offenbar sogar im Raum stand, dass die Jugendliche, die in einer betreuten Einrichtung wohnt, suizidgefährdet sein könnte.

Als weitere Zeugen den Beamten mit ihren Aussagen belasteten, ruderte dieser zurück und räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe schließlich ein. Er habe im vergangenen Sommer Dutzende Überstunden geleistet und sei dem Einsatz schlicht nicht gewachsen gewesen.

Billiges Geständnis

Das späte Geständnis ermöglicht eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich). Der Polizist muss 5.000 Euro zahlen, danach wird das Strafverfahren eingestellt. Damit kommt er für die Watsche billiger davon als manch ein Social-Media-Nutzer, der von Hass-im-Netz-Opfern zur Kasse gebeten wird, weil er einen beleidigenden Kommentar im Internet mit einem Like versehen hat.

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KO KOSMO-Redaktion
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