Die Bundesregierung versammelte sich am Freitag kurzfristig zu einem Teuerungsgipfel und präsentierte prompt konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Bevölkerung.
Bereits Ende Dezember vergangenen Jahres schlug die Schuldnerberatung aufgrund der steigenden Energiepreise Alarm: Im neuen Jahr würden hohe Nachzahlungen auf viele Bürger zukommen, die sie in die Armutsfalle treiben könnten. Die SPÖ reagierte bereits damals sofort und forderte eine akute „Teuerungsbremse“ gegen die hohen Energiepreise von der Regierung. Konkret wollte man, dass die Mehrwertsteuer auf Strom und Gas befristet halbiert werde und Haushalte mit niedrigen Einkommen einen Winterzuschuss von 300 Euro bekommen. Heute reagierte die Bundesregierung mit einem kurzfristig einberufenen „Energiegipfel“. Bereits am späten Vormittag wurden die Ergebnisse und konkrete Lösungsstrategien präsentiert.
Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner, Klimaministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck präsentierten um 10:50 Uhr in einer Pressekonferenz die Ergebnisse des „Energiegipfels“. Konkret wolle man die Teuerungswelle mit insgesamt 1,7 Mrd. Euro vom Staat abfedern. Und so sehen die konkreten Maßnahmen aus:
1) Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags für 2022
Im gesamten Jahr 2022 sollen Betriebe und Haushalte keinen Ökostrom-Betrag zahlen müssen. Das führt zu einer Entlastung von insgesamt rund 900 Mio. Euro, sprich rund 100 Euro pro Haushalt.
2) Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen
Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten sollen mit einer bereits beschlossenen Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sowie einer weiteren, zusätzlichen Zahlung in Höhe von 150 Euro für die gestiegenen Lebenserhaltungskosten entlastet werden. Das zusätzliche Entlastungsvolumen beträgt rund 100 Mio. Euro.
3) Energiekostenausgleich
Jeder Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erhält für den Hauptwohnsitz einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Den österreichischen Haushalten bleiben dadurch rund 600 Mio. Euro mehr zum Leben.
4) Energieberatungen
Diese sollen auf allen Ebenen intensiviert werden. Dafür werden insgesamt fünf Millionen Euro bereitgestellt. Zusätzlich soll durch ein Pilotprojekt im Umfang von 10 Millionen Euro besonders betroffenen, einkommensschwachen, Haushalten ermöglicht werden, Geräte mit besonders hohem Energieverbrauch durch welche mit niedrigerem Energieverbrauch auszutauschen.
Ein Beispiel zum Abschluss: Durch diese ganzen Entlastungen wird beispielsweise eine Alleinerzieherin in Vorarlberg mit einem kleinen Einkommen von rund 11.000 Euro im Jahr in Summe mit bis zu 810 Euro unterstützt: Bis zu 270 Euro Heizkostenzuschuss durch das Land Vorarlberg, 300 Euro Teuerungsausgleich (Beschluss vom Dezember wird verdoppelt), 150 Euro Energiekostenausgleich, Entfall der Ökostrompauschale + Ökostrom-Förderbeitrag (ca. 90 Euro).
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