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AB 15.6.

Roaming in der EU: Die neuen Regelungen verständlich erklärt!

Wann dürfen Roamingaufschläge verrechnet werden?

Anbieter dürfen auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung Roamingaufschläge verrechnen. Dies kann in folgenden Fällen eintreten:
– bei manchen Tarifen ab einem bestimmten Datenverbrauch (Näheres dazu siehe folgende Frage)
– wenn man überwiegend Roaming nutzt und sich überwiegend im EU-Ausland aufhält
– wenn man dem Anbieter nicht nachweisen kann, dass man ein Naheverhältnis zu dem Land hat, in dem man den Mobilfunkvertrag hat (wenn dieser einen solchen Nachweis verlangt).

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Ab wann fallen zusätzliche Kosten für das Datenroaming in der EU an?

Das Limit kann man für jeden Tarif anhand einer Formel individuell berechnen. Man muss dies jedoch nicht selbst tun, da Anbieter ihre Kunden darüber informieren müssen, ob der jeweilige Tarif ein Limit hat und wenn ja, wie hoch dieses ist.

Beispiel: Wenn keine sonstigen Einschränkungen vorliegen, gilt bei einem Tarif mit 10 GB inkludiertem Datenvolumen, 1.000 Minuten und 1.000 SMS zum Preis von 20 Euro (ohne USt.), dass mindestens 5,19 GB auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat verwendet werden dürfen*. Ab dieser Grenze von 5,19 GB darf der Anbieter bei diesem Tarif Zusatzkosten verrechnen.

*Die Berechnungsformel lautet in diesem Fall: 20/7,7 x 2. (7,7 Euro ist der Preis, den sich Anbieter für Datenroaming gegenseitig bezahlen.) Aber ACHTUNG: Auch die Formel ist nicht bei allen Tarifen gleich.

Anrufe von Österreich ins Ausland?

Wenn man von Österreich aus – mit einer österreichischen SIM Karte – ins Ausland telefoniert, dann gilt dies NICHT als Roaming. Die genauen Kosten für solche Anrufe, SMS etc. kann man beim Mobilfunkanbieter nachfragen.

Alle Änderungen im Detail könnt ihr hier nachlesen: https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_RoamingEU2017/Roaming_EU_ab_15_Juni_2017_im_Detail.pdf