Die EU schwächt das europäische Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten deutlich ab, noch bevor es überhaupt in Kraft tritt. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes war es, global agierende Konzerne zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Wirtschaftsvertreter hatten das Vorhaben massiv kritisiert und insbesondere den bürokratischen Aufwand bemängelt, der mit der Überprüfung potenzieller Regelverstöße entlang komplexer Lieferketten verbunden wäre.
In Brüssel haben sich nun Verhandlungsführer der EU-Staaten und des Europaparlaments auf eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs geeinigt. Die neuen Regelungen sollen künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Die ursprünglich vorgesehenen Schwellenwerte lagen bei 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz.
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Zudem entfällt die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene für Firmen, die gegen die Regeln verstoßen – womit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen eine wichtige Klagemöglichkeit genommen wird. Bei Verstößen drohen Unternehmen nun Strafen von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Auch die Verpflichtung zur Erstellung von Handlungsplänen für Klimaziele wurde gestrichen, wie Vertreter des Parlaments und der EU-Staaten mitteilten.
Politischer Konflikt
Dieser Einigung ging ein heftiger politischer Konflikt voraus. Die konservative EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, hatte vor etwa einem Monat mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Verwässerung des Regelwerks geebnet. Auch die EU-Mitgliedstaaten hatten sich zuvor für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bei seinem ersten Brüssel-Besuch nach Amtsantritt sogar die komplette Streichung der Richtlinie gefordert. Als ein erster Kompromissvorschlag zur Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament scheiterte, bezeichnete Merz dies als „inakzeptabel“ und verlangte Nachbesserungen.
Rechte Mehrheit
Die rechte Mehrheit für die Abschwächung des Lieferkettengesetzes stieß bei Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen auf scharfe Kritik. Normalerweise arbeiten EVP, Sozialdemokraten (S&D) und Liberale in einer Art informeller Koalition zusammen und verfügen gemeinsam über eine knappe Mehrheit im Parlament.
Das Lieferkettengesetz dürfte nun allerdings das erste große Gesetzesvorhaben werden, das auch in seiner finalen Version mit einer deutlich rechten Mehrheit durch das Parlament gebracht wird. Welche Auswirkungen dies auf die künftige Zusammenarbeit zwischen EVP, S&D und Liberalen haben wird, bleibt abzuwarten.
Sowohl das Europaparlament als auch die EU-Mitgliedstaaten müssen der Änderung noch formal zustimmen.
Was jedoch in der Regel als reine Formsache gilt.