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K.o.-Tropfen

Schock in der Musikszene: Prominenter Vermittler verurteilt

(FOTO: iStock/Dragan Smiljkovic)
(FOTO: iStock/Dragan Smiljkovic)

Ein ehemaliger Akteur der Musikszene, bekannt als Vermittler von Künstlern und Produzenten, wurde am Montag in Korneuburg zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt. Sieben Frauen hatten Anzeigen gegen den 40-Jährigen erstattet, der die Vorwürfe vehement bestritt.

Der Mann, der sich in der Musikbranche einen Namen als Vermittler von Künstlern und Produzenten gemacht hatte, kam aufgrund seiner Position mit zahlreichen jungen Frauen in Kontakt. Diese hofften, durch ihn in der Szene Fuß fassen zu können. Nicht zuletzt war der Beschuldigte durch seine Freundschaft zu einem bekannten deutschsprachigen Rapper in der Branche gut vernetzt.

K.o.-Tropfen

Der 40-Jährige soll vier der Frauen durch alkoholische Getränke, denen er K.o.-Tropfen zufügte, wehrlos gemacht haben. Die Taten ereigneten sich in einem Tonstudio des Mannes im Bezirk Tulln, welches er häufig als Treffpunkt mit jungen Frauen nutzte.

Die Anfänge des Falles reichen bis ins Jahr 2021 zurück, als zwei unabhängige Anzeigen den Stein ins Rollen brachten. Daraufhin kam es zur Festnahme des Beschuldigten und zur Verhängung von Untersuchungshaft. Im Laufe der Untersuchungen erstatteten fünf weitere Frauen Anzeigen.

Peter Hofmann, der Sachverständige, der ein psychiatrisches Gutachten erstellte, kam zu dem Schluss, dass von dem 40-Jährigen eine große Gefahr ausgehe, ähnliche strafbare Handlungen „in absehbarer Zeit zu begehen“. Dies stützte die Forderung der Anklagebehörde, den Mann in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen.

Die Verteidigung, angeführt von Klaus Ainedter, hielt jedoch dagegen und argumentierte, es gebe „keinen einzigen objektivierbaren Beweis bei sieben Zeuginnen“. Nach der Urteilsverkündung am Montag meldete Ainedter Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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Entschädigung für Opfer

Die Verhandlung, die über mehrere Tage andauerte, fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Den Opfern wurden laut Gerichtsangaben Beträge von 1.000 bis 55.000 Euro als Entschädigung zugesprochen. Die Urteilsverkündung ist vorerst nicht rechtskräftig und sieht zudem eine Unterbringung des Verurteilten in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vor.